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Yelp muss Schadenersatz zahlen – und in Deutschland künftig alle Bewertungen miteinbeziehen.

Foto: ap/Semansky

Das Bewertungsportal Yelp muss laut einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München Schadenersatz an die Betreiber von drei Fitnesscentern zahlen. Das berichtet die Tech-Plattform "Heise". Jedes Studio soll 800 Euro bekommen, zudem muss Yelp die Prozesskosten zahlen. Der Grund für die Entscheidung liegt darin, dass Yelp automatisiert Bewertungen auswählt, die als "empfohlen" erkannt werden.

Nur "empfohlene" Bewertungen werden gezählt

Das wird durch unterschiedliche Mechanismen entschieden, primär versucht die Software im Hintergrund zu eruieren, wie seriös ein Reviewer ist – somit haben Personen, die viele und ausführliche Bewertungen abgeben, einen Vorteil.

Die "empfohlenen" Bewertungen entscheiden allerdings alleinig für die Durchschnittsbewertung eines Ortes, andere Rezensionen werden also gar nicht mitgezählt. Aus diesem Grund hatten die Fitnessstudios eine durchschnittliche Gesamtbewertung von zwei bis drei Sternen. Wie das Oberlandesgericht München nun entschieden hat, darf Yelp diese Methodik in Deutschland nicht mehr anwenden.

Wie man sich als Kunde vor Klagen schützt

Schlechte Bewertungen haben einen hohen Einfluss auf das Kauf- und Besuchsverhalten von potenziellen Kunden. Deswegen versuchen Betreiber von Lokalen immer wieder, diese einzudämmen – und klagen auch, sofern sie eine Möglichkeit sehen, Nutzer zu einer Löschung zu zwingen.

Das ist vor allem bei Bewertungen mit einem Stern der Fall, die ohne Begründung abgegeben werden. Der Medienrechtsanwalt Michael Borsky rät im Gespräch mit dem STANDARD Nutzern daher, Bewertungen faktenbasiert zu schreiben und zu konkretisieren, was genau geschehen ist. (muz, 14.11.2018)