Am Dienstag wurde ein Gipfel veranstaltet, bei dem mögliche gesetzliche Schranken gegen Hass im Netz diskutiert wurden.

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Frage: Wie ist die aktuelle rechtliche Lage, und was plant die Regierung?

Antwort: Betreiber sind bei Postings, die geltendes Recht brechen könnten, auf Anfrage dazu verpflichtet, die Userdaten, die ihnen bekannt sind, weiterzureichen. Dazu gehören etwa Name, E-Mail-Adresse und Postanschrift. Sie müssen die Daten jedoch nicht unbedingt sammeln. So ist bei manchen Anbietern eine Registrierung nur mit E-Mail-Adresse möglich, wobei Nutzer Wegwerfadressen verwenden könnten.

Frage: Wie soll eine Registrierung funktionieren?

Antwort: Schon jetzt verbietet etwa Facebook die Nutzung von falschen Namen – eine effektive Möglichkeit, sie zu verifizieren, ist nicht im Einsatz. Der Wiener Rechtsanwalt und IT-Experte Lukas Feiler denkt, dass vor allem die IP-Adresse eine entscheidende Rolle spielen könnte. Schon derzeit kann die Staatsanwaltschaft bei Providern Auskunft darüber verlangen. Die Regierung könnte die Auskunftspflicht nun auch bei privaten Klägern ermöglichen.

Frage: Welche Probleme könnte es hierbei geben?

Antwort: Kläger könnten die Identität von Whistleblowern oder Kritikern herausfinden, ohne dass sich diese rechtlich strafbar gemacht hätten. Bevor gegenüber Privaten Auskunft erteilt wird, müssten daher die Vorwürfe erst geprüft werden – die Frage, ob etwas an den Vorwürfen dran sei, würde dann also auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung "vorverlagert", sagt Feiler. Medienminister Gernot Blümels (ÖVP) Pressestelle räumt selbst ein, dass dynamische IP-Adressen schwierig zu verfolgen sind. Außerdem können IP-Adressen leicht verschleiert werden – etwa mittels VPN oder über ein öffentliches Netzwerk.

Medienminister Gernot Blümel über das "digitale Vermummungsverbot".
ORF

Frage: Was ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?

Antwort: Ein weiterer Vorschlag der Regierung ist offenbar eine Austro-Variante des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dieses verpflichtet Internetplattformen seit Oktober 2017, Hasspostings binnen 24 Stunden zu löschen. Die Kritik an dem Gesetz war groß, auch Feiler bezeichnet es als "verunglücktes Gesetz mit unbestimmten Regelungen". Es sei nur eine Frage der Zeit, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit dem Gesetz beschäftigen werde, denkt Feiler. Problematisch ist etwa die Verlagerung der Entscheidung über Redefreiheit in die Hände privater Konzerne.

Frage: Würden Facebook und andere Konzerne da mitspielen?

Antwort: Die Frage ist, was die Regierung konkret plant. Schon jetzt sieht die geltende Rechtslage eine Auskunftspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft vor. "Nicht jedes Problem erfordert ein neues Gesetz" , sagt Feiler.

Frage: Wie regelt das NetzDG die Problematik?

Antwort: In Deutschland müssen Konzerne, die sich nicht an die NetzDG halten, Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Eine Verurteilung gab es aber seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jänner nicht. Die Plattformen mussten zudem eigene Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland einstellen, die sich um Meldungen kümmern. Medienrechtsanwältin Maria Windhager sagt zum STANDARD, dass Deutschland hier eine stärkere Position hat. "Ob die österreichische Regierung ausländische Konzerne im Alleingang, ohne eine entsprechende europäische Initiative, reglementiert, ist die Frage."

Frage: Was wäre in der Causa Sigrid Maurer anders gelaufen?

Antwort: Nichts. Windhager erklärt, dass es sich um eine "vollkommen andere Fallkonstellation" handle, die mit den jetzigen Ankündigungen nichts zu tun habe. Das Problem lag nicht darin, dass Provider nicht erfolgreich belangt werden können, sondern in der Verifizierung der Urheberschaft der obszönen Nachrichten an Maurer. Nach aktueller Rechtslage muss Maurer nachweisen, dass der Text, der über das Facebook-Konto des Bierlokalbetreibers an sie versandt wurde, auch wirklich von ihm stammt. Ein "digitales Vermummungsverbot" nützt in diesem Fall also nichts – dabei war er der Anlass. (Fabian Schmid, Muzayen Al-Youssef, 14.11.2018)