Wien – Die Übernahme der Sammlung Essl erntet, trotz der jüngst verlautbarten Teilschenkung, nun auch deutliche Kritik vom Rechnungshof (RH), der von Mai bis Oktober 2017 die Gebarung der Albertina überprüfte und jetzt seinen Bericht vorlegte.

Im Wesentlichen ging es den staatlichen Kontrolleuren um die generelle Frage, wie das Museum die im Bundesmuseengesetz festgelegten Aufgaben wahrnimmt. Im Detail wurde das Modell Dauerleihgabe besonders unter die Lupe genommen. Die Bindung personeller Ressourcen, etwa für das Leihgabenmanagement oder Provenienzforschung, und etwaige daraus resultierende finanzielle Belastungen, blieben vom RH unberücksichtigt.

Für Klaus Albrecht Schröder, der seit bald 20 Jahren die Gebarung der Albertina verantwortet, war es in dieser Form die erste RH-Prüfung. Deren Bilanz wird bei einer allfälligen Verlängerung seines 2019 auslaufenden Vertrages eine Rolle spielen: vermutlich eher als Fußnote, denn als Makel.

Wie aus dem 70-seitigen Bericht hervorgeht, wuchs das Sammlungsvermögen im Prüfzeitraum von 2013 bis 2016 stattlich. Der Wert der zugegangenen Objekte betrug stolze 95,77 Millionen Euro, wovon allein 71,42 Millionen auf Dauerleihgaben entfielen. Den Beinamen "Mr. Dauerleihgabe" hätte sich Schröder damit wohl redlich verdient.

Dabei ist der kürzlich in trockene Tücher gewickelte Deal mit Hans-Peter Haselsteiner (Dauerleihgabe) und Karlheinz Essl (Schenkung) mit einem Gesamtwert von rund 227 Millionen Euro noch gar nicht berücksichtigt. Der RH ortet hier Unwirtschaftlichkeit, da zusätzlich anfallend Kosten zu einer Abhängigkeit von Mitteln Dritter, also öffentlichen Subventionen führen. Ein Abgleich der Sammlung Batliner, ebenfalls eine Dauerleihgabe, verdeutlicht die RH-Kritik: Bei Batliner belaufen sich die jährlichen Direktkosten auf 440.000 Euro, bei Essl hingegen auf 800.000 Euro.

Teure Essl-Depots

Der größte Kostenfaktor ist dabei die aufgrund des Umfangs der Sammlung Essl notwendige Anmietung des Depots im ehemaligen Essl-Museum in Klosterneuburg. Der zugehörige Vertrag wurde von Schröder im Februar 2017 übrigens "freihändig" unterzeichnet, wiewohl die monatliche Miete (35.833 Euro) den Schwellenwert (10.000 Euro) überschritt und dieses Rechtsgeschäft vorab einer Zustimmung des Kuratoriums bedurft hätte. Der notwendige Beschluss wurde erst nachträglich im Zuge der RH-Prüfung im November 2017 eingeholt.

Ein weiterer Kritikpunkt sind Versicherungskosten: Laut dem Bericht verpflichtet sich die Albertina in allen Dauerleihverträgen zur Übernahme der Prämien (2017: 255.000 Euro). Jedoch hält man sich nicht an die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, das eine Ausschreibung der Rahmenverträge zumindest alle fünf Jahre vorsieht – die letzte erfolgte 2007.

Neun der insgesamt 24 Schlussempfehlungen des Rechnungshofes sind übrigens an das Bundeskanzleramt adressiert. Dazu gehört die bereits 2013 im Zuge der Prüfung des Museums für angewandte Kunst vom Rechnungshof sehr deutlich formulierte Forderung, das gesetzlich vorgesehene Steuerungsinstrument einer Rahmenzielvereinbarung anzuwenden. Im Falle der Albertina gab es solche zwar, jedoch wurde deren Erreichung weder analysiert noch überprüft. (Olga Kronsteiner, 16.11.2018)