Die Deutsche Telekom muss ihr Angebot anpassen.

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Die deutsche Telekom muss ihr Angebot anpassen, weil es gegen die Netzneutralität verstößt. Das hatte die deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, Mitte 2017 entschieden. "StreamOn", ein Angebot, verrechnet den Datenverbrauch bei bestimmten Streamingdiensten, darunter etwa Netflix, nicht mit – was bei Verbraucherschützern für Aufruhr gesorgt hat. Die Deutsche Telekom wollte das Urteil mit einem Eilantrag verhindern, ist aber nun vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Verstoße gegen EU-Roamingregelung und Netzneutralität

Rechtswidrig sind bestimmte Teile des Angebots, wie WinFuture berichtet. Einerseits werden Videos nur in Standardqualität ausgespielt, während Audodateien ihre Originalqualität behalten dürfen, andererseits gilt das Angebot nur innerhalb Deutschlands.

Somit sei einerseits ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorhanden, andererseits verstoße die Deutsche Telekom gegen die Regelungen für EU-Roaming, wie das Gericht urteilt. Das Unternehmen könnte nun Beschwerde einreichen – oder StreamOn anpassen. (red, 21.11.2018)