Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch entschieden, dass die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. aus Deutschland nach Tunesien im Sommer rechtens war. Das berichtete der "Spiegel". Sami A. gilt als Gefährder, er soll einst Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein.

Seit Monaten gab es einen Rechtsstreit darüber, ob A. nun Asyl in Deutschland erhalten könnte oder nicht. Bis Juli lebte er mit seiner Familie in Bochum. Er hatte seinen Asylantrag damit begründet, dass ihm in seinem Heimatland Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohten.

Im 13. Juli wurde A. von der Bundespolizei per Flugzeug nach Tunesien abgeschoben. Erst als er bereits im Flugzeug saß, kam ein Bescheid des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass A. nicht abgeschoben werden dürfte – mit der Begründung: Aus Tunesien gibt es keine Zusicherung, dass er nicht gefoltert werde. Einen Monat später, also Mitte August, urteilte schließlich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht, dass die Abschiebung rechtswidrig war und A. wieder zurückgeholt werden muss.

Rückzieher des Gerichts

In der aktuellen Neubewertung macht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen somit einen Rückzieher. Das Abschiebeverbot wird nun aufgehoben, weil das Gericht die Gefahr der Folter für nicht mehr wahrscheinlich hält. In der Begründung stütze sich das Gericht auf eine Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, berichtet der "Spiegel". Zudem schütze A. die breite Medienöffentlichkeit vor staatlicher Verfolgung. (red, 21.11.2018)