Bild nicht mehr verfügbar.

Laut Gericht gut von "e*Message" unterscheidbar: Apples iMessage.

Foto: AP

Dass Apple seinen Messenger iMessage nennt, findet man bei einem deutschen Unternehmen namens e*Message nicht witzig. Der Betreiber des Funknetzwerks für Pager, der dieses 1999 von der Deutschen Telekom übernommen hatte, ist gegen den kalifornischen Konzern vor Gericht gezogen.

Man beklagte Verwechslungsgefahr und sah die eigene Marke beeinträchtigt. Nun erteilte das Landgericht Braunschweig der Firma allerdings eine Abfuhr, schreibt Heise.

Keine Verwechslungsgefahr

Im Namen erkenne man nur "geringe" Ähnlichkeit, so die Begründung für die Abweisung der Klage. Zudem stehe das "e" in "e*Message" als generische Abkürzung für "elektronisch", wie auch in "E-Book". Folglich sei die Bezeichnung "e*Message" markenrechtlich gar nicht schützbar.

Gegen eine Verwechslung spricht laut Gericht auch das unterschiedliche Publikum der beiden Firmen. Während "e*Message" eben ein Pagerdienst sei, der primär in Krankenhäusern oder bei Feuerwehren genutzt werde, handle es sich bei iMessage um einen Service für Endverbraucher.

Firma überlegt Berufung

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bei e*Message gibt man sich wenig erfreut und will die noch ausstehende, schriftliche Urteilsbegründung prüfen, ehe man über eine Berufung entscheidet. (red, 21.11.2018)