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Die Datenschutzbehörde hat bereits Strafen verhängt.

Foto: dpa / patrick pleul

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai in Kraft getreten, seitdem hat es über 1000 Beschwerden gegeben. Das berichtet der "Report" des ORF. Bisher wurden jedoch nur drei Strafen verhängt. Die Unternehmen mussten zwischen 300 und 4800 Euro zahlen – weitaus weniger, als die Höchststrafen – diese liegen bei bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die neuen Regeln haben dazu geführt, dass der neue Beruf des "Datenschutzberaters" floriert, der Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützt.

Merkel will Bürokratielast prüfen

Die DSGVO sieht vor, dass Firmen die Daten von Kunden achtsamer behandeln. Das hat bei vielen Unternehmen auch für Unmut gesorgt, da sie ihnen eine große Bürokratielast auferlege. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel will diese daher sogar prüfen lassen. "Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist im Grundsatz richtig", sagte Merkel zuletzt bei einer Bürgerveranstaltung in Chemnitz.

Aber sie höre auch, dass mittelständische Unternehmen an den Auflagen "erstickten". "Wir müssen nochmal mit den Datenschutzbeauftragten sprechen ..., dass die Kleinen nicht genauso behandelt werden wie Großen", sagte sie. Die DSGVO schreibt vor, dass Firmen nur noch Daten speichern dürfen, die wirklich gebraucht werden. (red, 22.11.2018)