Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der Misshandlung von elf Häftlingen verurteilt. Der griechische Staat muss den Gefängnisinsassen insgesamt zahlen, wie das Straßburger Gericht am Donnerstag urteilte (Beschwerdenummer 29543/15). Die Gerichtsentscheidung kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Taser eingesetzt

Beschwerde eingelegt hatten 22 Insassen des Gefängnisses in Grevana, etwa 150 Kilometer südwestlich von Thessaloniki. Sie hatten geltend gemacht, dass sie bei einer Zellendurchsuchung im April 2013 misshandelt worden seien.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass dieser Vorwurf zumindest bei elf von ihnen zutrifft. So hätten die Einsatzkräfte Taser gegenüber den Häftlingen benutzt. Diese Waffen lösen einen schmerzhaften Elektroschock aus.

Um die Sicherheit bei der Durchsuchung zu gewährleisten, sei der Einsatz von Tasern aber nicht nötig gewesen, urteilten die Richter. Außerdem sei den Beschwerden der Insassen im Anschluss nicht ausreichend nachgegangen worden. (22.11.2018)