Haustiere, die zum Verkauf angeboten werden, sollen künftig bei Pflegestellen untergebracht werden.

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Wien – Der Nationalrat hat am Donnerstag ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen per Anfang 2019 beschlossen. Stattdessen können zum Verkauf angebotene Tiere künftig in Pflegestellen untergebracht werden.

Zoofachhandlungen, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung haben, dürfen von dieser noch bis Ende 2019 Gebrauch machen. Es sei es nicht weiter nötig, dass Hunde und Katzen in Verkaufs- oder Ausstellungsräumen gehalten werden, heißt es im Antrag.

Denn mit den vorangegangenen beiden Novellen des Tierschutzgesetzes wurde einerseits der Internethandel geregelt, um illegalen Welpenhandel zu unterbinden, und andererseits durch die Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachgeschäften neben der Haltung außerhalb des Geschäftes die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen ermöglicht.

Zu wenig Zeit

Die Maßnahme fand zwar grundsätzlich auch die Zustimmung der Opposition, wegen eines knapp eingebrachten Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen stimmte diese dem Gesamtpaket dann letztlich aber nicht zu. Es sei zu wenig Zeit gewesen, den Abänderungsantrag zu studieren, so der Tenor von SPÖ und Liste Jetzt. Auch die NEOS verweigerten die Zustimmung.

Auch rituelle Schlachtung verboten

Im mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen Abänderungsantrag wird u.a. die rituelle Schlachtung von Tieren außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen oder ohne rechtskräftige Bewilligung verboten.

Für die Opposition beklagte etwa SPÖ-Abgeordneter Maurice Androsch, der Abänderungsantrag wäre erst um 19.30 Uhr am Vortag an die Opposition übermittelt worden, dies sei kein ehrlicher Umgang mit der Opposition. Ein Antrag der Liste "Jetzt", die Materie noch einmal an den Gesundheitsausschuss zurückzuüberweisen und dort umfassend zu diskutieren, fand mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und "Jetzt" (ehemals Liste Pilz) keine Mehrheit. (APA, 22.11.2018)