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Israels Premierminister Benjamin Netanjahu bei einer U-Boot-Besichtigung in Haifa.

Foto: REUTERS/Baz Ratner

Tel Aviv – Ein israelisches U-Boot hat laut einem Fernsehbericht während des Libanon-Kriegs 1982 ein libanesisches Flüchtlingsschiff versenkt. Bei dem bisher geheim gehaltenen Vorfall seien 25 Zivilisten getötet worden, berichtete der israelische Channel 10 am Donnerstagabend. Ein Armeesprecher wollte sich nicht zu dem Bericht äußern.

Nach Angaben des Senders wurde die Veröffentlichung nach einer Petition beim Höchsten Gericht erlaubt. Israelische Truppen waren im Juni 1982 im Rahmen der Operation "Frieden für Galiläa" in den Libanon eingedrungen. Ziel war die Schaffung einer Pufferzone gegen Terrorangriffe der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). PLO-Chef Yasser Arafat und Tausende seiner Kämpfer mussten den Libanon verlassen. Vor der Küste verhängte Israel eine Seeblockade.

Terroristen an Bord vermutet

Vor der libanesischen Hafenstadt Tripoli feuerte das israelische U-Boot laut dem Bericht im Sommer 1982 Torpedos auf ein Schiff ab, das mit 56 Flüchtlingen an Bord unterwegs nach Zypern war.

Das U-Boot sei im Rahmen der "Operation Dreyfus" vor der Küste eingesetzt worden. Ziel sei es gewesen, Schiffe der syrischen Marine zu versenken, sollten diese Kurs Richtung Süden nehmen, um Israel anzugreifen. Der U-Boot-Kommandeur habe die Bewegungen des Flüchtlingsschiffs verfolgt und versehentlich angenommen, es habe "Terroristen an Bord", berichtete der TV-Sender. Auf sein Kommando seien zwei Torpedos auf das Schiff abgefeuert wurden.

Interne Untersuchung sah nur "Fehleinschätzung"

Der Vizekommandant kritisierte laut dem Bericht, es habe an Bord eine schießwütige Atmosphäre geherrscht. Der Kommandant habe den Angriff nicht anordnen dürfen, weil nicht völlig klar gewesen sei, dass es sich um ein feindliches Schiff handelte. Eine interne Untersuchung der Armee habe jedoch ergeben, dass der Kommandant sich vorschriftsgemäß verhalten habe. Die Versenkung des Flüchtlingsschiffs habe auf einer Fehleinschätzung beruht und sei nicht als Kriegsverbrechen einzustufen. (APA, 23.11.2018)