Rund 170 Leute werden bis Jänner 2020 in die FMA übersiedeln, wie genau das vonstatten gehen wird, ist offen.

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Wien – Die Übersiedlung der Bankenaufsichtsagenden von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zur Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA bereitet in der OeNB wenig Freude. Der Wiener Betriebsrat hat die Reform einstimmig abgelehnt, allerdings hat die Notenbank dem Finanzministerium ihre Kooperation zugesagt.

Rund 170 Leute werden bis Jänner 2020 in die FMA übersiedeln, das Procedere ist offen. In der OeNB gibt es ja fünf Dienstrechte, langdienende Mitarbeiter sind unkündbar und unversetzbar. Sie könnten an die FMA verliehen werden. Ob die genug Platz für die Neuen hat? Derzeit nicht, aber man könne Büros anmieten, vielleicht die Expositur, in der Bankenprüfer der OeNB derzeit ihrer Arbeit nachgehen, heißt es.

OeNB-Kläger wollen zu EuGH

Abseits davon haben sich OeNB-Belegschaftsvertreter zuletzt mit der Dienstrecht-Rechtsschutzversicherung beschäftigt. Sie ermöglicht aktiven wie pensionierten Bankern jene Gerichtsverfahren, in denen sie sich gegen gesetzlich bedingte Jobverschlechterungen wehren. Etwa gegen Einschnitte in OeNB-Pensionen oder eine Verlängerung der Dienstzeiten. 1500 Mitarbeiter sind versichert. Von einer Zuhilfenahme des Betriebsratsfonds für die Finanzierung der bis 2024 laufenden Versicherung dürfte nicht mehr die Rede sein, eine Rechnungsprüfung läuft. Für die Frage, ob Prämienerhöhungen anstehen, war Zentralbetriebsratsobmann Robert Kocmich nicht zu erreichen.

Die am Arbeitsgericht Wien anhängigen Verfahren gehen im Dezember weiter. Fünf Klagen gibt es, eine Verhandlung ist bereits beendet. Die Anwaltskanzlei der Notenbanker argumentiert etwa mit Verstößen gegen die Grundrechtscharta und gegen EU-Verträge; das 2. Stabilitätsgesetz (sieht Pensionssicherungsbeiträge vor) sei EU-Rechts-widrig und daher nicht anzuwenden.

Alle fünf Klagen zielen darauf ab, dass einer der damit befassten Richter die Causa vor den Europäischen Gerichtshof bringt. Vor österreichischen Gerichten (inklusive Verfassungsgerichtshof) haben die Notenbanker bisher immer verloren. (gra, 25.11.2018)