Wien – Eigentlich, erzählt Angeklagter Gunnar L. (Name geändert, Anm.) Richterin Katharina Adegbite-Lewy zunächst, habe er am 23. Juni gegenüber Radica O. nur seinen pädagogischen Standpunkt klarmachen wollen. "Ich habe aus meinem Auto einen Kettenhandschuh geholt, ihn angezogen und gewachelt. Weil mich ihre vulgären Beschimpfungen vor dem Kind so gestört haben", behauptet der unbescholtene Mietwagenchauffeur, der sich wegen gefährlicher Drohung verantworten muss. Die Sorge um das sittliche Wohlergehen galt aber überraschenderweise Frau O.s 16-jähriger Tochter.

Begonnen hat die Geschichte an einer Kreuzung in Wien-Ottakring, die Details sind umstritten. Der 44-jährige Angeklagte sagt, O. habe ihn geschnitten, die Zeugin behauptet, es sei umgekehrt gewesen. Unbestritten ist, dass während der Weiterfahrt wechelseitig international bekannte gestische Unmutsäußerungen unter Verwendung des Mittelfingers folgten. Am meisten regte den Angeklagten aber auf, dass seine Gegnerin angeblich eine glimmende Zigarette auf sein Auto schoss.

"Vulgär beschimpft!"

L. wollte die 46-Jährige zur Rede stellen und fuhr ihr über eine längere Strecke nach, eh er sie überholte, stoppte und zum Fahrerfenster ging. "Sie hat mich vulgär, bis aufs Letzte beschimpft!", erinnert sich der große und bullige Angeklagte. "Und wie haben Sie sie zur Rede gestellt?", will Adegbite-Lewy wissen. "Ich war schon ein bisschen aufgeregter", gibt er zu. "Aber sie hat 'Hurensohn' und 'Fick deine Mutter' gesagt! Neben dem Kind!", empört er sich.

Seine Reaktion: Er ging zu seinem Gefährt und legte den Kettenhandschuh, den er aus ungeklärten Gründen mithatte, an. Dass er damit Schläge andeutete, bestreitet er nicht. Verbal habe er aber nicht gedroht. Beim Abgang habe er dann noch auf Frau O.s Seitenspiegel gehaut.

Der wahrscheinlichere Grund für seinen Aggressionsausbruch zeigt sich in einem anderen Zitat. "Wissen Sie, ich fahre Autos, die kosten bis zu 80.000 Euro. Und man wirft keine Zigaretten auf fremde Autos. Ich bin ein bisserl stolz auf die Autos und heikel", erklärt L. der Richterin.

Gehupt, um Passanten zu alarmieren

Zeugin O. erzählt, sie habe sich gefürchtet, als der Angeklagte ihr nach dem Verkehrsdisput nachgefahren sei. Nachdem er sie dann gestoppt hatte, sei er zum Fenster gekommen und habe "Na, du Schlampe, bist deppad? Willst eine auf die Goschen?" gesagt. Als er mit dem Kettenhandschuh zurückgekommen sei, habe sie gehupt, um Passanten auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob sie an diesem warmen Tag bei offenem Fenster geraucht habe, wisse sie nicht mehr. Auch die Tochter schildert, die Situation als bedrohlich erlebt zu haben.

Adegbite-Lewy verurteilt L. nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe: 120 Tagessätze à vier Euro, die Hälfte davon ist bedingt auf drei Jahre. "Das bedeutet, wenn in den nächsten drei Jahren nichts mehr passiert ...", beginnt Adegbite-Lewy, wird von L. aber unterbrochen. "Es wird nichts mehr passieren. Weil ich jetzt arbeitslos bin." – "Wieso?" – "Weil ich jetzt eine Vorstrafe habe." – "Nein, das Urteil scheint im Strafregisterzeugnis nicht auf", erklärt die Richterin dem Angeklagten, der beruhigt den Saal verlässt. (Michael Möseneder, 26.11.2018)