Eine Entscheidung aus Straßburg hätte kaum Auswirkungen auf Silvio Berlusconis politische Zukunft gehabt.

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Rom/Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag darauf verzichtet, ein Urteil über eine Beschwerde von Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi zu fällen. Die Richter gaben somit einer dementsprechenden Forderung Berlusconis statt. Er hatte die Richter gebeten, seine Beschwerde nicht weiter zu verfolgen, berichteten italienische Medien.

Der heute 82-Jährige hatte sich darüber beklagt, dass er 2013 aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs für sechs Jahre das Recht verlor, politische Ämter zu übernehmen. Berlusconi sah dadurch unter anderem den Menschenrechtsgrundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" verletzt.

Mittlerweile ist Berlusconi in Italien jedoch rehabilitiert, weswegen eine Entscheidung aus Straßburg kaum Auswirkungen auf seine politische Zukunft gehabt hätte. Ein italienisches Gericht entschied im Mai, dass der Politiker nach einer fast fünfjährigen Sperre wieder bei Wahlen antreten darf. Berlusconis Verteidiger riefen daraufhin den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf, die Beschwerde nicht weiter verfolgen zu wollen. Gegen den Chef der Mitte-Rechts-Partei Forza Italia liefen seit den 1990er-Jahren Dutzende Gerichtsverfahren. Es ging um Vorwürfe wegen Bestechung, Amtsmissbrauchs oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde Berlusconi nur wegen Steuerbetrugs. (APA, 27.11.2018)