Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat die politische Verantwortung für die umstrittene Mail seines Ressortsprechers Christoph Pölzl übernommen, in der im September die Leiter der Pressestellen der Landespolizeidirektionen "angeregt" wurden, die Kommunikation mit "kritischen Medien" wie dem STANDARD oder dem "Kurier" "auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß zu beschränken."

Die Nationalratsabgeordnete Alma Zadić (Jetzt) hatte Kickl eine 53 Fragen umfassende Anfrage zur Causa gestellt, deren Beantwortung dem STANDARD nun vorliegt. Laut Kickl haben zwei Personen in der Führungsetage des Innenministeriums (BMI) von dem Schreiben gewusst: der Verfasser Pölzl sowie Alexander Marakovits, seines Zeichens Leiter der Kommunikationsabteilung.

Zwei Führungskräfte wussten Bescheid

Letzterer erhielt den Entwurf des Schreibens gemäß Anfragebeantwortung am 17. September – zwei Tage bevor es versandt wurde. Reagiert hat Marakovits nicht. Auch nicht, als ihn Pölzl zwei Tage später noch einmal mündlich darüber informierte, dass das Schreiben nun ausgeschickt werden würde.

Kickl beteuert in seiner Antwort, dass weder er noch Innenministeriumsgeneralsekretär Peter Goldgruber vorab von den Plänen in Kenntnis gesetzt worden seien und er die Formulierungen zum Umgang mit "kritischen Medien" auch nicht teile.

Er kommt aber nicht umhin einzugestehen: "In der monokratisch organisierten Behörde BMI kommt die letzte Verantwortung für alle Maßnahmen der Ressortspitze zu." Für die Abgeordnete Zadić "bestätigt sich damit, was ich immer wieder gesagt habe und jeder Jus-Student weiß: Der Minister hat die Vorkommnisse in seinem Ministerium zu verantworten."

Vom Presse- zum Ressortsprecher

Interessant an der Sache ist, dass Innenminister Kickl es selbst war, der Pölzl von der Pressestelle der Landespolizeidirektion ins Innenministerium geholt hat. Zunächst als einen seiner persönlichen Pressesprecher, am 2. Mai wurde er dann Ressortsprecher.

Eine Ausschreibung erfolgte dafür nicht – laut BMI ist bei dieser Funktion keine öffentliche Ausschreibung gesetzlich vorgesehen, sondern lediglich eine "Interessenten/Interessentinnen-Suche" nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz. Entweder das Interesse an dem Posten war nicht sehr groß, oder Mitbewerber haben sich keine zu großen Chancen ausgerechnet: Pölzl war jedenfalls damals der einzige Bewerber (Michael Möseneder, 27.11.2018)