Bild nicht mehr verfügbar.

Das Badeschiff und die Vorkaifläche davor wurden bisher von Gerold Ecker betrieben – geht es nach ihm, soll das auch so bleiben.

Foto: REUTERS

Der Streit um die Neuvergabe der Gastro-Flächen am Wiener Donaukanal ist um eine Facette reicher: Der Pächter der Adria Wien samt Glashaus sowie des Badeschiffs inklusive Vorkaifläche vor dem Schiff muss eben diese Vorkaifläche räumen – und geht dagegen in Berufung.

Ausschreibung im Vorjahr

Doch erst der Hintergrund: Ende 2017 schrieb die Donau Hochwasserschutz Konkurrenz (DHK) als Grundeigentümerin sechs gastronomisch genutzte Flächen am Donaukanal zur Neuvergabe aus, darunter etwa die Hafenkneipe, den Tel Aviv Beach und eben auch das Badeschiff und die Vorkaifläche. Anlass war eine Kritik des Rechnungshofes, wonach die bestehenden Verträge zu günstig und die Vergabe intransparent gewesen sein sollen. Und das Ziel war es, ein "neues, modernes Gastrokonzept" zu entwickeln, in dem manche Lokale auch ganzjährig genutzt werden.

Die siegreichen künftigen Betreiber jedoch konnten bis jetzt noch keine Verträge unterschreiben, denn Gerold Ecker, dem Pächter der Adria Wien samt Glashaus sowie des Badeschiffs samt Vorkaifläche, hat gegen die Ausschreibung der DHK geklagt und spricht von Willkür von DHK und der Stadt.

Fläche muss geräumt werden

Nun entschied das Bezirksgericht der Inneren Stadt in erster Instanz, dass Ecker die Flächen vor dem Badeschiff innerhalb von zwei Wochen räumen muss, damit Gastronomin Stephanie Edtstadtler, die Gewinnerin der Ausschreibung um die Fläche, ihr Projekt "Fräulein's", einen Biergarten mit Plätzen zum Selbergrillen, dort umsetzen kann.

Die zuständige Wiener Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) ist erfreut über den Entscheid: "Herr Ecker hat keine Sonderrechte am Donaukanal. Wir leben in einem Rechtsstaat, und natürlich muss sich auch Herr Ecker an die Regeln halten", heißt es in einer Aussendung.

Ecker geht in Berufung

Ecker wiederum will in Berufung gegen das Urteil gehen, "weil wir davon ausgehen, dass wir mit unserer Rechtsposition Recht bekommen werden", sagt er zum STANDARD. Die Fläche werde er "sicher nicht räumen".

Dies ist nicht der einzige Rechtsstreit rund um Ecker und Flächen am Donaukanal, darüber hinaus gibt es vier weitere gerichtliche Verfahren mit Ecker; einerseits zwischen Stadt Wien und ihm, andererseits zwischen der DHK und ihm.

Ein Urteil in erster Instanz hat es ebenfalls bereits davor gegeben: Die Stadt Wien hat die Räumungsklage gegen das Glashaus bei der Adria Wien verloren – und ist dagegen bereits in Berufung gegangen. "Und so wird das weitergehen", sagt Ecker. (Gabriele Scherndl, 28.11.2018)