Wien – Die Franz-West-Privatstiftung ist mit ihrer Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Der OGH bescheinige in seiner Entscheidung zwar, dass der Künstler Franz West seine Werke der Stiftung zuwenden wollte, sehe das aber durch rechtliche Formfehler als ungültig an, bedauerte die Privatstiftung am Donnerstag.

Bereits im Juni und im November des Vorjahrs hatten Urteile von Landesgericht und Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass die von dem Künstler kurz vor seinem Tod im Juli 2012 verfügte Privatstiftung die rund 1.300 derzeit in einem Wiener Depot gelagerten Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren müsse. Der Notariatsakt, mit dem West die Werke an die Stiftung zu übertragen dachte, sei "nicht formgültig errichtet worden". Die Stiftung kündigt nun an, sich "mit der Verantwortlichkeit der seinerzeit hinzugezogenen Berater" auseinanderzusetzen. (APA, 30.11.2018)