Zuletzt lehnte das slowakische Parlament den UN-Migrationspakt ab.

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Im Jahr 2016 waren das politische Handeln und die Schlagzeilen von massiven Flucht- und Migrationsbewegungen geprägt – nicht nur, aber vor allem in Europa. Staaten waren überfordert, orientierungs- und hilflos. In dieser Situation haben sich die UN-Mitgliedsstaaten zusammengesetzt, um künftig besser vorbereitet zu sein.

Daraus resultierte der Plan, Richtlinien festzulegen, wie illegale Migration bekämpft werden kann. Auch sollte geklärt werden, wie die Last von Flüchtlingsbewegungen fair aufgeteilt wird. Bei den Verhandlungen mit Staatenvertretern wurde dem Wunsch Rechnung getragen, nichts Verbindliches zu schaffen. Denn kein Land will sich bei Asyl- und Migrationspolitik dreinreden lassen. Deshalb sollten die Formulierungen nicht allzu konkret werden.

Das alles kommt jetzt auf bösartige Art und Weise zurück: Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierungen ist der Interpretationsspielraum groß – sprich, jeder kann das so sehen, wie er das zu seinem Zweck sehen will. Das führt zu Kritik, oft mit irrationalen Argumenten. Auch die festgelegte Unverbindlichkeit wird angezweifelt, mit dem Hinweis, dass daraus ja Gewohnheitsrecht werden könnte. Das schließen nicht alle, aber viele Experten aus.

Beim Migrationspakt sind Österreich und andere Staaten ausgestiegen. Beim parallel ausgehandelten Flüchtlingspakt macht Wien mit. Auch an diesem Abkommen wird sich zeigen, wie es heute um den Multilateralismus bestellt ist. (Kim Son Hoang, 29.11.2018)