Ansprechpartner für Fragen der Cybersicherheit soll das BVT werden

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Längst hätten die Mitgliedstaaten eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit umsetzen sollen. Viele Staaten sind säumig, so bisher auch Österreich. Nun hat der Innenausschuss des Nationalrats laut Parlamentskorrespondenz das Netz- und Informationssicherheitsgesetz einstimmig beschlossen. Damit will man die EU-Richtlinie umsetzen.

Aufgaben werden aufgeteilt

Die einzelnen Aufgaben werden zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium aufgeteilt. Neben der Entwicklung einer entsprechenden Sicherheitsstrategie ist unter anderem die Schaffung von Koordinierungs- und Anlaufstellen sowie die Einrichtung von Computer-Notfallteams geplant.

Zudem werden wichtige Infrastrukturanbieter, digitale Dienstleister und öffentliche Stellen verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden.

BVT als Anlaufstelle

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) erklärte, dass jene Stelle, die im Innenministerium eingerichtet wird, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angesiedelt wird. Der Politiker begründete dies damit, dass es um Fragen der Cybersicherheit gehe. Und das sei etwas anderes als die Bekämpfung von Cyberkriminalität. (APA, 30.11.2018)