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Auch in Frankreich ist das Recht von Kindern auf ein gewaltfreies Aufwachsen künftig gesetzlich vorgeschrieben.

Foto: AP / Patrick Gardin

Paris – In Frankreich soll die körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern künftig verboten sein: Die Nationalversammlung stimmte in der Nacht auf Freitag in erster Lesung für einen Gesetzesvorschlag der mit Präsident Emmanuel Macron verbündeten Liberalen. Damit setzt Frankreich mit mehrjähriger Verspätung europäische Vorgaben um.

In das Bürgerliche Gesetzbuch soll dem Vorschlag zufolge ein Satz aufgenommen werden, der vom Standesbeamten bei Hochzeiten vorgelesen wird. Danach soll die "Autorität der Eltern ohne physische oder psychische Gewalt ausgeübt werden". Nach Angaben der Regierung sind damit künftig auch Schläge auf den Hintern und Ohrfeigen tabu.

"Man erzieht nicht durch Furcht", sagte Gesundheitsministerin Agnes Buzyn. Elterliche Gewalt habe "katastrophale Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes".

"Eltern für dumm verkauft"

Für den Gesetzesentwurf, der auch von Teilen der Opposition unterstützt wird, stimmten 51 Abgeordnete, es gab eine Gegenstimme und drei Enthaltungen. Konservative und Rechtspopulisten sprachen sich hingegen für Gewalt durch Eltern an ihren Kindern aus. Sie beklagen eine unzulässige Einmischung in das Familienleben. Eltern würden für dumm verkauft, hieß es. Der Entwurf geht nun in den von Konservativen dominierten Senat, das letzte Wort hat aber die Nationalversammlung.

Der Europarat hatte Frankreich 2015 ermahnt, die Europäische Sozialcharta umzusetzen, die von den Mitgliedsstaaten ein Verbot jeder Gewalt gegen Kinder verlangt. Ein erstes Gesetz wurde im Jänner 2017 wegen formaler Mängel vom Verfassungsrat gekippt. Sanktionen gegen gewalttätige Eltern sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Gesundheitsministerin Buzyn betonte, die Novelle sei dennoch nicht "nur symbolisch". Denn sie breche mit der auch bei Richtern weitverbreiteten Ansicht, dass es für Eltern ein "Recht auf eine Tracht Prügel" gebe.

In Österreich ist die Gewalt gegen Kinder zu "Erziehungszwecken" seit 1989 verboten. Auch Geld- und Gefängnisstrafen können dafür ausgesprochen werden. (APA, 30.11.2018)