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Vom Rückruf sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Foto: dpa / Patrick Pleul

Berlin/Wolfsburg – In weniger als einer Woche haben sich bereits mehr als 28.000 deutsche Dieselfahrer der Verbraucherklage gegen Volkswagen angeschlossen. Damit kann die Klage vor Gericht verhandelt werden. Denn die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.

"Diese hohe Beteiligung in den ersten Tagen nach Eröffnung des Registers zeigt, wie hoch das Interesse an der Klage ist", erklärte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, am Freitag. Der deutsche Verband zieht stellvertretend für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden vor Gericht und will erreichen, dass sie von Volkswagen Schadenersatz bekommen.

Die Eintragung in das Register sei besonders für diejenigen interessant, die sich – etwa wegen Kosten und Risiko – gegen eine Einzelklage entschieden hätten, erklärte Müller. Bei der Musterfeststellungsklage übernehmen die Verbraucherschützer das Prozessrisiko. Verbraucher können sich bis zum Beginn des Prozesses eintragen.

Kolba: Musterklage auch für Österreicher offen

VW hat die Forderungen des Verbands bisher zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Der österreichische Konsumentenschützer und Politiker Peter Kolba (Jetzt, Liste Pilz) ist der Meinung, dass sich auch Österreicher der deutschen Musterklage anschließen können. (APA, dpa, 30.11.2018)