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5G könnte die Netzneutralität bedrohen.

Foto: mark schiefelbein / ap

Die Netzneutralität gilt in der EU seit 2016. Sie sieht vor, dass alle Daten, die im Internet geteilt und aufgerufen werden, gleichbehandelt werden müssen. Zwar gibt es einige rechtliche Eigenheiten – etwa beim sogenannten "Zero-Rating", dennoch müssen die Vorgaben mehr oder weniger streng eingehalten werden.

Etwa sehen sämtliche nationale Regulierungsbehörden sogenannte "Zero Ratings", also Angebote, bei denen die Nutzung eines bestimmten Dienstes nicht zum allgemeinen Datenverbrauch hinzugefügt wird, als zulässig. Zusätzliche Drosselungen sind aber verboten. Ein Beispiel für eine solche wäre, wenn andere Dienste langsamer wären als jener, der im Zero-Rating-Paket beworben wird. Aus diesem Grund darf A1 "Free Stream" weiterhin in Österreich anbieten. Mit 2019 könnte sich das allerdings ändern, wie der Aktivist Thomas Lohninger der Grundrechts-NGO Epicenter Works in einem Blog-Eintrag erläutert.

Zwei Prüfgremien

Für die Einhaltung der Netzneutralität im jeweiligen EU-Land sind die jeweiligen Regulierungsbehörden, in Österreich ist das die RTR, zuständig. Alle nationalen Behörden müssen die Regeln gleichermaßen umsetzen und werden hierfür von dem Dachgremium BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications, zu Deutsch auch GEREC), welcher ein Regelwerk erstellt, geprüft.

Geprüft von Anwaltskanzlei, der sie "vor Gericht gegenübersteht"

Bis 2019 sollen BERECS Leitlinien von der Europäischen Kommission geprüft werden. Das wird, wie Lohninger schreibt, von der Anwaltskanzlei Bird & Bird getan. Diese vertritt vor allem Mobilfunker, die mutmaßlich gegen die Netzneutralität verstoßen: "Das hat zu der eigenartigen Situation geführt, dass die Zivilgesellschaft und Regulierungsbehörden die Stärken und Schwächen der Verordnung jenem Unternehmen berichten müssen, dem sie in einem auf derselben Verordnung beruhenden Fall vor Gericht gegenüberstehen", schreibt Lohninger.

"Network Slicing" ohne Netzneutralität lukrativ anwendbar

Das geschieht zu derselben Zeit, in der gerade der neue Mobilfunkstandard 5G im Kommen ist. Dieser erlaubt es unter anderem sogenanntes "Network Slicing", welches den Betrieb beliebig vieler virtuelle Netzwerke über einer physischen Infrastruktur ermöglichen. Telekomanbieter sehen darin eine möglicherweise lukrative Erlösquelle, da Kunden auf diese Weise in "Slices" eingeteilt werden, die sich etwa bei der Geschwindigkeit der Datenpakete unterscheiden.

Neuer RTR-Chef war T-Mobile-Chefjurist

Lohninger warnt vor schnelleren Angeboten bestimmter Datenpakete für zahlende Nutzer, während alle anderen warten müssen. Er verweist auch auf den Vorstandswechsel bei der österreichen Regulierungsbehörde RTR: Johannes Gungl, welcher aktuell Vorsitzender von Berec ist, hat sich in der Vergangenheit klar für die bestehenden Netzneutralitätsregeln, auch für 5G, ausgesprochen. Sein künftiger Nachfolger ist der ehemalige Chefjurist der Deutschen Telekom, Klaus Steinmaurer. (muz, 30.11.2018)