Magdeburg – Bis Ende Juni werden weiterhin keine Syrer aus Deutschland abgeschoben. Die Innenminister von Bund und Ländern einigten sich zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz am Freitag in Magdeburg darauf, den Abschiebestopp um ein halbes Jahr zu verlängern. Sollte sich die Lage in dem Bürgerkriegsland bis zum Frühjahr nicht ändern, soll sich der Abschiebestopp automatisch bis Ende 2019 verlängern.

Der derzeitige Abschiebestopp für Syrien läuft im Dezember aus. Das Auswärtige Amt hatte kürzlich in einem Lagebericht ein düsteres Bild von der Situation in dem Land gezeichnet, vor allem über die Risiken für Rückkehrer. Es gebe weiterhin Kampfhandlungen, zudem drohten Rückkehrern Inhaftierung und willkürliche Folter.

Lage soll permanent neu bewertet werden

Die Innenminister von Union und SPD waren sich bereits im Vorfeld einig, dass die aktuelle Sicherheitslage in Syrien derzeit keine Abschiebungen zulässt. "An einer Verlängerung des Abschiebestopps, auch für kriminelle und Gefährder, führt aktuell kein Weg vorbei", bestätigte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Holger Stahlknecht (CDU), in Magdeburg.

Auch der Sprecher der SPD-geführten Länder, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), sagte, Abschiebungen nach Syrien seien derzeit ausgeschlossen. Das Auswärtige Amt soll auf Bitten der Innenminister die aktuelle Lage in dem Bürgerkriegsland jedoch permanent neu bewerten.

Kein Konsens bei Abschiebungen nach Afghanistan

Auf Zustimmung stießen Pläne des Bundeskriminalamts (BKA) für ein Punktesystem für straffällig gewordene Asylbewerber. Dies sei ein "kluger Vorschlag", der nun fachlich gut ausgearbeitet werden müsse, sagte der deutsche Innenminister Seehofer (CSU) in Magdeburg. In einigen Fällen hätten die Täter bereits umfangreiche kriminelle Karrieren hinter sich. Es sei nötig, solche Informationen künftig zusammenzuführen und Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln.

Uneinheitlich ist hingegen weiterhin die Haltung der Länder zu Abschiebungen nach Afghanistan. Die SPD-geführten Länder bekräftigten, dass sie abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan weiterhin nur dann abschieben, wenn sie schwere Straftaten begangen haben oder als Gefährder eingestuft sind.

Kein Streit mehr zu Ankerzentren

Vom Tisch ist offenbar der monatelange Streit um die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Ankerzentren, in denen Asylbewerber von der Ankunft bis zur Entscheidung über ihre Zukunft untergebracht werden sollen. In vielen Bundesländern gab es dagegen anfangs erhebliche Vorbehalte.

Inzwischen gebe es in alle Bundesländern "funktionsgleiche Einrichtungen", die die wichtigen Funktionen wie die Bündelung der Behörden unter einem Dach, straffere Verfahren und eine schnellere Abschiebung erfüllten, sagte Seehofer. Dabei sei es unerheblich, ob die Einrichtung Ankerzentrum heiße oder nicht. "Das Thema hat sich abgekühlt", sagte Stahlknecht.

Reichsbürger im Visier

Einigkeit bestand auch über eine Änderung des Waffenrechts. Die Länder planen demnach eine Gesetzesinitiative, um Waffenbehörden künftig zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu verpflichten. Im Blick sind dabei vor allem Extremisten und auch sogenannte Reichsbürger, die einen Waffenschein beantragen. (APA, dpa, 30.11.2018)