Obwohl beide für Sozialfragen zuständig haben EU-Kommissarin Marianne Thyssen (links) und Beate Hartinger-Klein sehr unterschiedliche Ansichten über die Indexierung der Familienbeihilfe.

Foto: APA/HANS PUNZ

Budapest/Wien/Brüssel – Die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen spricht sich in Hinblick auf die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe für gleiche Rechte für EU-Bürger aus. Dies habe sie in ihrer Antwort auf die gemeinsame Beschwerde der Visegrad-Staaten sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien mitgeteilt, berichtete Ungarns Staatssekretärin Katalin Novak am Sonntag in Budapest.

Gleiche Rechte für EU-Bürger

Auf der Grundlage des Prinzips der freien Mobilität stünden allen EU-Bürgern die gleichen Rechte zu, diese dürfte keine nachteilige Behandlung erfahren, auch nicht hinsichtlich der Familienbeihilfe, hieß es darin laut der Staatssekretärin im Ministerium für Humanressourcen. Deren Indexierung würde sich in großem Maße auf ungarische Familien auswirken – 40.000 ungarische Kinder wären betroffen, betonte Novak der ungarischen Nachrichtenagentur MTI zufolge.

Die EU-Kommission hatte Österreich betreffend der Indexierung am 24. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beurkundete am Montag das verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe. Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, schließt "der Begriff 'verfassungsmäßig' nicht auch die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht" ein. (APA, 2.12.2018)