Online shoppen in der EU wird – ein bisschen – internationaler.

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Wer gerne im Internet auf Shopping-Tour geht, wird das Problem kennen: Gerade erst ein interessantes Produkt in den Warenkorb gelegt, muss man wieder einmal feststellen, dass der betreffende Händler nicht ins eigene Land liefert. Von einem gemeinsamen digitalen Binnenmarkt ist die Realität in der EU also aktuell noch immer weit entfernt, und doch verspricht nun eine neue Verordnung der EU-Kommission zumindest gewisse Fortschritte in diesem Bereich.

Ein bisschen gegen Geoblocking

Mit Montag ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die ungerechtfertigtes Geoblocking innerhalb der EU untersagt. Konkret ist es fortan illegal, Kunden aus anderen EU-Ländern den Einkauf auf der eigenen Plattform pauschal zu untersagen. Allerdings hat dies einen nicht zu unterschätzenden Haken: Eine Verpflichtung in all die anderen Länder zu liefern, gibt es nämlich weiterhin nicht. Interessierte Kunden müssen sich also entweder – wie schon bisher – eines Paketweiterleitungsdienstes mit Adresse im Land des Händlers bedienen oder auch die Zustellung selbst organisieren. Gegen eine europaweite Lieferpflicht hatten sich im Vorfeld Wirtschaftsverbände stark gemacht, da man eine zusätzliche Belastung für die Händler befürchtete.

Verboten ist es nun aber Nutzer mit Kreditkarten aus anderen Ländern generell abzulehnen, wie es bisher bei vielen Online-Händlern Brauch war. Auch das Verrechnen von zusätzlichen Kosten für die Abwicklung des Kaufes für einen Kunden aus einem anderen EU-Land ist untersagt. Dies ist nicht zuletzt für Cloud-Dienste oder Web-Hosting relevant.

Umgehungsmöglichkeiten

Welche Auswirkungen die neue Verordnung in der Praxis haben wird, muss sich allerdings erst zeigen. Immerhin bietet sie auch noch einigen Spielraum für Händler. So ist zwar eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität oder IP-Adresse des Nutzers verboten, eine Einschränkung auf gewisse Gruppen ist aber weiterhin erlaubt – etwa auf Privatpersonen. Dies könnte Onlinehändlern eine Hintertür bieten, um etwa die Zustellung an Paketweiterleitungsdienste zu blockieren.

Viele Ausnahmen

Doch auch sonst ist aus dem einst recht weitreichend gefassten Entwurf eine Verordnung mit vielen Ausnahmen geworden. So sind etwa – ausgerechnet – digitale Medien von all dem ausgenommen. Damit können also weiterhin europaweit unterschiedliche Preise für Musik, E-Books, Filme oder auch Computerspiele und Streaming-Services verlangt und deren Verfügbarkeit auf einzelne Länder eingeschränkt werden. Die Hoffnung deutschsprachiger Konsumenten auf diesem Weg beispielsweise flotter an Filme in Originalfassung zu kommen, erfüllt sich damit also nicht.

Zielsetzung

Trotzdem hofft die EU-Kommission, dass die neuen Regeln den europaweiten Handel befördern. Das Ziel sei ein breiteres und kostengünstigeres Angebot für die Konsumenten, heißt es. Dabei sollen die konkreten Auswirkungen der Verordnung innerhalb der kommenden zwei Jahre beobachtet werden, um gegebenenfalls weitere Anpassungen vorzunehmen.

Zahlen

Eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 offenbarte den Umfang des Problems, dessen man sich hier annimmt. So setzten damals noch 64 Prozent von 1.400 untersuchten Onlinehändlern auf Geoblocking, um Kunden aus anderen Ländern generell fernzuhalten. Dem steht die Realität gegenüber, dass immer mehr Internetnutzer international einkaufen. So haben etwa 71 Prozent aller Deutschen schon einmal in anderen Ländern bestellt, die Hälfte macht dies gar regelmäßig, wie ein Studie des Preisvergleichsdienstes Idealo belegt. Dabei sehen sie sich allerdings auch einer Reihe von Problemen ausgesetzt, an der die neue Verordnung nichts ändert: So ist etwa die Support-Abwicklung im Schadensfall oft mühsam, auch Probleme mit der Zustellung werden von vielen beklagt. (apo, 3.12.2018)