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Wien – Rund um das Streitthema Zwölfstundentag gehen die Wogen zwischen der Wirtschaftskammer (WKO) und der Arbeiterkammer (AK) seit Monaten hoch. Nun spitzt sich die Auseinandersetzung neuerlich zu – und zwar rund um das vielzitierte Beispiel einer gekündigten Hilfsköchin in Wien.

Die 56 Jahre alte Hilfsköchin habe gehen müssen, weil sie sich nicht "freiwillig" auf den Zwölfstundentag einließ: Mit diesem Beispiel wurde die AK nicht müde darzustellen, dass der Freiwilligkeitspassus im Arbeitszeitgesetz nicht wirke. Von der WKO heißt es nun, die Kündigung der Frau habe mit der Arbeitszeit gar nichts zu tun.

Geänderte Öffnungszeiten

Die WKO will nun Ungereimtheiten entdeckt haben: "Es handelte sich um eine gerechtfertigte Kündigung, da sich die Mitarbeiterin nicht mit den neuen Öffnungszeiten arrangieren konnte oder wollte", hieß es am Dienstag von Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKO. "In dem Fall stand aufgrund einer Änderung der Aufsperrzeit von 8 auf 11 Uhr eine Änderung der Arbeitszeiten im Raum. Von einer Verlängerung auf zwölf Stunden war niemals die Rede, insbesondere auch deshalb, weil die Frau lediglich in Teilzeit angestellt war."

Auf diese Darstellung der WKO reagierte die AK wiederum umgehend: "Das Lokal ist nun von 11 bis 23 Uhr geöffnet. Die Arbeitnehmerin, die zuvor fast 20 Jahre in Teilzeit beschäftigt war, bot an, wöchentlich 40 Stunden zu arbeiten. Aber zwölf Stunden am Tag schaffe sie gesundheitlich nicht." Es sei also sehr wohl um die Arbeitszeit gegangen.

Streit um Abfertigung

Der Arbeitnehmerin hätten laut AK nur mehr vier Monate gefehlt, dann wäre sie 20 Jahre bei der Firma beschäftigt gewesen. Dann hätte die Abfertigung statt sechs neun Monatsentgelte betragen. "Der ehemalige Arbeitgeber hat der Arbeitnehmerin die Abfertigung und weitere Ansprüche bis heute nicht bezahlt, die Arbeiterkammer klagte den bisher fälligen Betrag von 4.000 Euro jetzt ein. Insgesamt sind circa 6.900 Euro offen."

Diametral anders die WKO: "Dass die Führungsriegen von AK und Gewerkschaft Vida einen derartig eindeutigen Fall offensichtlich falsch darstellen, um politisch Druck gegen das neue Arbeitszeitgesetz aufzubauen, ist hochgradig unredlich und lässt auch massiv an der Glaubwürdigkeit anderer zitierter Fälle zweifeln", so Pulker. Das durch die AK angestrengte Verfahren aufgrund ausstehender Lohnzahlungen habe mit dem Zwölfstundentag absolut nichts zu tun, so seine Überzeugung. "Zwischen den Forderungen der Gekündigten und dem Betrieb gab es Auffassungsunterschiede, was die Ansprüche anbelangt, dass diese gerichtlich geklärt werden ist absolut nicht ungewöhnlich." (APA, 4.12.2018)