Wieder landete ein Privathandy im Programm für Dienstsmartphones des Innenministeriums.

Foto: Privat/Faksimile (Anonymisierung: STANDARD)

"Mithilfe der entfernten Verwaltung kann der Administrator von ‚Bundesministerium für Inneres‘ dieses iPhone aus der Entfernung verwalten". Mit dieser Meldung wurde ein Leser des STANDARD plötzlich auf seinem iPhone begrüßt, wie ein Foto zeigt. Die Fernverwaltung "ermöglicht es dem Admin, E-Mail und Netzwerkaccounts zu konfigurieren, Apps zu installieren und einzurichten sowie iPhone-Einstellungen zu verwalten."

Kontrollfunktionen, die Mitarbeiter des Innenministeriums auf ihren Diensthandys zulassen müssen. Was für Berufsausübung im staatlichen Sicherheitsbereich nachvollziehbar ist, sorgt bei Nutzern eines privaten iPhones eher für Sorgenfalten.

"3" verweist auf BMI

Eine STANDARD-Anfrage bei "3", dem Provider des Nutzers, brachte keine Aufklärung. Dort verwies man auf das Innenministerium. Denn von "3" werden der Behörde keine Diensthandys geliefert. Diese bezieht das BMI von A1 über das sogenannte "Device Enrollment Program" (DEP) von Apple.

Déjà-vu

Ein ähnlicher Fall wurde bereits im vergangenen Mai publik. Auch da war plötzlich ein privates iPhone kurzfristig unter Fernverwaltung des Ministeriums. Die Ursache des Vorfalls ließ sich allerdings nicht definitiv klären. Laut A1 kam einmal eine für das BMI gedachte Charge von iPhone 7-Handys versehentlich in den Privatverkauf. Allerdings handelte es sich beim betroffenen Smartphone um ein iPhone 6s.

Denkbar ist auch, dass damals ein Fehler bei der Übernahme der IMEI-Nummern für das DEP geschehen ist. Ältere Modelle, wie auch das iPhone 6S, seien erst nachträglich in das Programm aufgenommen und manuell eingetragen worden. Allerdings könnte das auch bedeuten, dass eines der für das Ministerium registrierten 6S-Geräte seinen Weg in den Privatverkauf gefunden hat.

Verschiedene Theorien

Im vorliegenden Fall kann auch das Innenministerium, das erst durch die STANDARD-Anfrage von der Angelegenheit erfuhr, mutmaßen. Dass ein privat erworbenes Gerät versehentlich durch eigene Mitarbeiter dem DEP zugeordnet wurde, schließt man aus. Das sei nur möglich, wenn ein BMI-Angestellter das jeweilige Handy selbst per Kabel an einen Mac anschließt und im Rahmen des Vorgangs zurücksetzt. Im Ministerium haben drei Personen die Berechtigung dazu.

Auch dass A1 irrtümlich ein privates iPhone ins DEP eingepflegt hat, schließt man Seitens des Ministeriums aus. Seit dem Vorfall im Mai gibt es diesbezüglich dort zusätzliche Kontrollmaßnahmen. Denkbar sei es aber, dass es sich um ein "verlorenes oder gestohlenes Gerät" handelt. Um dies zu prüfen, müsse man jedoch die Seriennummer kennen. Für möglich hält man auch, dass es sich eben um eines der irrtümlich verkauften iPhone 7-Handys handeln könnte.

A1 bringt als Theorie ins Spiel, dass es sich um ein wegen eines Schadens ausgemustertes iPhone des BMI handelt, das vor dem Weiterverkauf nicht aus dem DEP entfernt wurde. Auch das lässt sich allerdings nur durch Kenntnis der IMEI ermitteln. Mehrfache Nachfragen beim Übermittler des Fotos seitens des STANDARD blieben allerdings ohne Reaktion. (gpi, 7.12.2018)