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Ein Migrant blickt auf den Zaun an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze. Die Uno will für Ordnung sorgen.

Foto: REUTERS/Hannah McKay

Am Mittwoch hat die österreichische Bundesregierung bekanntgegeben, dem UN-Flüchtlingspakt zuzustimmen – auch wenn am Freitag diesbezüglich kurzzeitig etwas Verwirrung herrschte. Bereits Ende Oktober verkündete die Regierungsspitze hingegen, dem UN-Migrationspakt nicht zuzustimmen. Worin bestehen die Gemeinsamkeiten der Pakte? Und worin unterscheiden sie sich?

Frage: Welchen Ursprung haben Migrations- und Flüchtlingspakt?

Antwort: Am 19. September 2016 verabschiedete die UN-Generalversammlung als Reaktion auf die zahlreichen Flucht- und Migrationsbewegungen die sogenannte New Yorker Erklärung. Dabei wurde festgehalten, dass bis 2018 ein globaler Pakt für Migration und einer für Flüchtlinge verabschiedet werden sollen. Damit, so das Ziel, wolle man in Zukunft besser auf entsprechende Herausforderungen vorbereitet sein.

Frage: Inwiefern unterscheiden sich die beiden Pakte?

Antwort: Der Flüchtlingspakt wurde federführend vom UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) ausverhandelt, in Zusammenarbeit mit Staatenvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Außerdem gibt es in diesem Bereich mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 eine starke, weil verbindliche rechtliche Grundlage. Am 17. Dezember wird der Pakt als Teil des Jahresberichts des UN-Flüchtlingshochkommissars Filippo Grandi in der UN-Generalversammlung angenommen. Der Migrationspakt hingegen wurde von den Staatenvertretern unter Einbindung der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft ausformuliert. Er gilt als erstes globales Dokument, das sich mit Migration auseinandersetzt. Der Pakt wird bei einer Konferenz am Montag und Dienstag in Marrakesch von den Staatenvertretern per Akklamation angenommen. Im nächsten Jahr soll er dann ebenfalls in der UN-Generalversammlung verabschiedet werden.

Frage: Was steht im Migrationspakt?

Antwort: Seit Mitte Juli gibt es eine 34-seitige Endversion des Migrationspakts. Damit soll die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration verbessert werden. Migration wird positiv und als "Teil der Menschheitsgeschichte" definiert. Es werden 23 Ziele definiert, etwa eine Verbesserung der globalen Datenlage oder besserer Schutz von Menschen während ihrer Wanderung sowie im Aufnahmestaat. Das wichtigste Ziel ist, illegale Migration mit all ihren Gefahren einzudämmen und legale Migration zu fördern.

Frage: Was steht im Flüchtlingspakt?

Antwort: Der 21-seitige Pakt besteht aus zwei Teilen: erstens einem Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF), dem bereits mit der New Yorker Erklärung zugestimmt wurde. Mithilfe dieses Plans, der bereits vom UNHCR getestet wurde, sollen Erstaufnahmeländer und die dort aufgenommenen Flüchtlinge unterstützt werden, etwa in Form von Resettlement. Der zweite Teil ist das sogenannte Programme of Action, mit dem sichergestellt werden soll, das Flüchtlinge besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung erhalten und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Frage: Wieso stimmt Österreich dem Flüchtlingspakt zu, nicht aber dem Migrationspakt?

Antwort: Die Regierung erklärte unter anderem, der Flüchtlingspakt würde nicht über die Regelungen der GFK hinausgehen, während der Migrationspakt zahlreiche Verpflichtungen enthalte. Adel-Naim Reyhani vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte stimmt dem ersten Teil zu: "Der Flüchtlingspakt geht kaum über die GFK hinaus, er bleibt eher dahinter zurück." Beim Migrationspakt hingegen, so Reyhani, "wurde der politische Wille, der in der New Yorker Erklärung zum Ausdruck kommt, genutzt, um umfassende Ziele zu formulieren". So oder so, ob sich etwas ändert, liegt allein an den Staaten. Denn beide Pakte sind rechtlich nicht verbindlich, wie auch mehrmals festgehalten wurde. Fast alle Experten sind der Meinung, dass daraus auch kein Gewohnheitsrecht entstehen kann. (Kim Son Hoang, 7.12.2018)