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Das EU-Parlament muss dem finalen Entwurf im Mai 2019 nochmals zustimmen.

Foto: reuters/vincent kessler

Die EU-Urheberrechtsreform will das Copyright modernisieren – hat aber mehrere als problematisch gesehene Punkte, für die das EU-Parlament in erster Lesung aber trotzdem stimmte. Besonders umstritten sind die Artikel 11 und 13. Ersterer sieht ein sogenanntes Leistungsschutzrecht vor, auch als "Linksteuer" bezeichnet. Demnach dürften Aggregatoren, etwa Google News, keine Titel und Anreißertexte von Medien anzeigen. Artikel 13 soll hingegen verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Materialien illegal weiterverbreitet werden – noch bevor sie hochgeladen wurden. Zwar wird ein "Uploadfilter" nicht wörtlich genannt, würde aber der Definition im Entwurf entsprechen. Ein solcher würde Inhalte, die etwa in sozialen Netzwerken geteilt werden, noch vor der Veröffentlichung prüfen und, sollte eine Urheberrechtsverletzung möglicherweise bestehen, den Upload verhindern.

Film- und Sportindustrie distanziert sich klar

Nun befindet die geplante Reform sich in den letzten Runden der Trilog-Verhandlungen, auf die ein endgültiger Entwurf folgen soll, der daraufhin nochmals vom EU-Parlament abgesegnet werden muss. Die umstrittenen Punkte sind bisher gleich geblieben – was sich aber nun aufgrund eines überraschenden Lobbybriefs von Filmverbänden und Sportveranstaltern ändern könnte. Darin distanzieren sie sich von jeglicher Unterstützung des Artikels 13 und kritisieren, dass er nach aktueller Fassung die großen Inhalteanbieter wie Youtube wenn überhaupt nur stärken würde. Daher fordern sie, sollte Artikel 13 in der Form umgesetzt werden, dass die Film- und Sportbranche aus der Regelung ausgenommen wird.

Mehr Macht für die Großen

Youtube bietet mit Content-ID bereits einen Uploadfilter an. Kritiker warnen, dass vor allem kleinere Konkurrenten sich die Erstellung einer solchen Schranke nicht leisten könnten – weswegen womöglich eine zusätzliche Abhängigkeit von Google entstehen könnte.

Somit bleibt als einziger großer Befürworter für den umstrittenen Artikel die Musikindustrie. Bei den Verhandlungen im Trilog sollen die zusätzlichen Rechte für Künstler jedoch wieder stark beschränkt werden. Sie hätten laut dem Text künftig faire Anteile am Erfolg eines Inhalts erhalten sollen – und würden transparent darüber informiert werden, welche Einnahmen der Vertragspartner hatte, um Ausbeutung zu verhindern. Das wurde jedoch wieder gestrichen.

Rechte für Künstler: "Formulierung geändert"

Aus EVP-Kreisen hieß es gegenüber dem STANDARD, dass es bloß um die Formulierung ginge. "Niemand will die Transparenz oder die 'faire' Bezahlung infrage stellen", heißt es. Eher gehe es um das Wort "proportionate", das im Entwurf enthalten ist. Frei übersetzt steht darin, dass Künstler eine "faire und angemessene Vergütung" erhalten sollen. "Angemessen" soll nun gestrichen werden. "Hier soll verhindert werden, dass verpflichtend ein Teil des Gewinns oder Umsatzes bezahlt werden muss und Pauschalvergütungen daher grundsätzlich unmöglich gemacht würden", lautete die Begründung. (muz, 7.12.2018)