Leoben/Wien – Die Festnahme eines Falschgeldproduzenten in Leoben hat in zahlreichen Ländern Europas Ermittlungen ausgelöst. Der in der obersteirischen Stadt ausgeforschte 33-Jährige soll Fälschungen im Nennwert von mindestens einer halben Million Euro über das Darknet verkauft haben. Das gab das Bundeskriminalamt (BK) am Freitag bekannt.

Die Festnahme erfolgte den Angaben zufolge bereits im Juni. Zugleich wurden in Leoben eine Produktionsstätte sowie Banknoten-Imitationen im Nennwert von rund 83.000 sichergestellt. Der 33-Jährige habe gestanden, sagte BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au. In den vergangenen Tagen wurden in rund einem Dutzend Ländern Wohnobjekte von Abnehmern durchsucht.

Verschickt mit Paketdiensten

Dem 33-Jährigen wird angelastet, Fälschungen von 50-, 20- und 10-Euro-Noten hergestellt und seit Anfang 2017 über das Darknet vertrieben zu haben. Verschickt wurde es mit Paketdiensten. Über die Qualität der Fälschungen machte das Bundeskriminalamt keine Angaben.

Ermittler des BK und des Landeskriminalamtes Wien waren im Oktober 2017 auf mehreren illegalen Verkaufsplattformen im Darknet auf die Spur des Produzenten gekommen. Seine Identifizierung und die Ausforschung der Werkstätte nahm die Ermittlungsarbeit von mehreren Monaten in Anspruch. Der 33-Jährige sei weitgehend geständig, so das BK.

Hunderte Adressen identifiziert

Nachverfolgt wurden schließlich auch die Routen zu den Käufern des Falschgelds. Laut Vincenz Kriegs-Au wurden mehrere 100 Adressen identifiziert. Bei den Kunden des "Blüten"-Produzenten erfolgten – international abgestimmt, von Europol koordiniert – von 3. bis 6. Dezember Durchsuchungen von Häusern und Wohnungen.

20 dieser Durchsuchungen wurden in Österreich durchgeführt, und zwar am 5. Dezember: Je sechs in Wien und Niederösterreich, jeweils zwei in Kärnten und Vorarlberg, drei in der Steiermark und eine in der Oberösterreich, wie Kriegs-Au erläuterte. Sichergestellt wurden neben Falschgeld, Suchtmittel, Waffen und vor allen IT-Equipment. Eine Person wurde festgenommen, allerdings nicht in Zusammenhang mit Falschgeld, sondern wegen Drogenhandels. (APA, 7.12.2018)