STANDARD-Vorstand Alexander Mitteräcker.

Foto: Standard/Cremer

Wien – Das Onlineangebot des STANDARD entspricht mit seinem PUR-Produkt der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das bestätigte die Datenschutzbehörde (DSB) kürzlich nach einer Beschwerde eines Nutzers, der sein Recht auf Geheimhaltung und Widerspruch verletzt sah – der STANDARD berichtete über die nun rechtskräftige Entscheidung. Die Datenschutzgrundverordnung ist eine EU-Richtlinie, die Rechte der Internetnutzer im Hinblick auf den Umgang mit ihren Informationen und ihrer Privatsphäre stärkt.

STANDARD-Vorstand Alexander Mitteräcker beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Konformität der DSGVO-Umsetzung und welche Implikationen das Abweisen der Beschwerde durch die Datenschutzbehörde für die gesamte Branche haben könnte.

Was bedeutet die Entscheidung für den STANDARD?

Mitteräcker: Vor allem bedeutet die Entscheidung für uns Rechtssicherheit bei einer unternehmenskritischen Frage. Sie gibt uns aber auch Grund, durchaus auch stolz auf unsere Leistung zu sein. Mit dem DSGVO-Projekt, an dem viele im Unternehmen beteiligt waren, haben wir uns sehr hohe Ziele gesteckt, um die neuen Regelungen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer möglichst exakt und transparent umzusetzen. Es waren wenige Medien in Europa, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen so interpretiert haben wie wir, und nach unserer Beobachtung hat niemand so viel Aufwand betrieben, sein Onlineangebot dahingehend anzupassen.

De facto wurde unser Angebot auf derStandard.at im Zuge dessen komplett umgebaut. Es waren über Monate wesentliche interne Ressourcen gebunden mit dem Risiko, dass unsere Sicht der DSGVO hinsichtlich digitaler Medienangebote am Ende nicht geteilt wird, der ganze Aufwand somit umsonst gewesen wäre und wir alles hätten erneut umbauen müssen. Die im Haus vorhandene Expertise, der hohe Arbeitseinsatz und das Engagement bei der Umsetzung haben uns wieder einmal zu Vorreitern der europäischen Medienbranche gemacht und uns ein Alleinstellungsmerkmal verschafft, das jetzt auch durch die Datenschutzbehörde bestätigt wurde.

Welche Auswirkungen könnte der Bescheid für andere Anbieter von Plattformen haben?

Mitteräcker: Aufgrund der Menge an Rückfragen aus ganz Europa nehme ich an, dass sehr viele Medienangebote unsere Form der Lösung ebenfalls implementieren werden. Dies ist allerdings mit erheblichem technischem und organisatorischem Aufwand verbunden. Gegenstand der DSB-Untersuchung war auch das Ausliefern der Website beim ersten Aufruf ohne Cookies, was schließlich als Indiz für die bewusste Entscheidung des Users gewertet wurde. Dies zu ermöglichen hat uns unter anderem so lange beschäftigt, und es macht unserer Beobachtung nach bis heute kaum ein anderes Angebot.

Hat diese Entscheidung auch eine Bedeutung für die Werbewirtschaft?

Mitteräcker: Definitiv. Das Koppelungsverbot führt mit der neuen Rechtslage dazu, dass für den Werbekunden beziehungsweise dessen Dienstleister wie Mediaagenturen für jeden User auf jedem Angebot unterschiedliche Einschränkungen gelten, wie mit dessen Daten umzugehen ist. Die Entscheidung hat nun bestätigt, dass es – vereinfacht ausgedrückt – möglich ist, zwei Zustände einer Website anzubieten: keine Werbung (und damit keine Nutzung der Daten) mit dem kostenpflichtigen Produkt PUR oder eine für alle User idente Lösung zum Ausspielen der Werbung und der Nutzung der Daten auf einem Onlineangebot durch den Werbekunden (oder durch seinen Dienstleister). Wir waren aufgrund der intensiven Nutzung unseres Onlinemediums schon immer einer der interessantesten Werbeträger, nun sind wir aus DSGVO-Sicht wohl der sicherste.

Können Sie die Beschwerde des Users nachvollziehen?

Mitteräcker: Wir haben nun eine Historie von über 20 Jahren, wo der User im Bewusstsein war, dass Medienangebote gratis sind, obwohl sie das nie waren. Aus dieser Denke heraus kann man die Beschwerde nachvollziehen. Allerdings waren die Medienangebote im Internet nie gratis, die User haben mit dem Konsum von Werbeeinschaltungen das Angebot finanziert und damit indirekt gezahlt. Die Ausspielung dieser Werbeeinschaltungen wird durch den Zugriff auf vom User – bewusst und oft unbewusst – bereitgestellte Daten gesteuert. Jetzt wird dieser Umstand eindeutig durch uns – auch mittels des Preises des PUR-Abos – kommuniziert.

Wie viele PUR-Abonnenten gibt es inzwischen? Und wie viele sollten 2019 dazukommen, wie ist hier der Plan?

Mitteräcker: Für uns war Rechtssicherheit im Umgang mit unseren Usern und Werbekunden das Ziel, PUR ist hier der Weg dorthin und somit ursprünglich nicht mit Erfolgszielen versehen worden. Die überwiegende Mehrheit der User entscheidet sich momentan dafür, mit dem Konsum von Werbung und der Bereitstellung ihrer Daten zu "zahlen". Die Zahl der PUR-User wächst aber kontinuierlich, und dies ist eine klare Bestätigung für die Art, wie dieses Produkt konzipiert und im Markt positioniert wurde. Wir sind selbst sehr neugierig, wo die Reise hingeht. Es verändert sich zunehmend das Bewusstsein im Hinblick auf den Umgang mit persönlichen Daten, und so könnte sich eines Tages die Mehrheit der Userinnen und User für einen erhöhten Schutz der eigenen Privatsphäre und somit für PUR entscheiden. Es gilt jedenfalls: Sie haben es in der Hand. (red, 28.1.2019)