Ghosn soll Teile seines Einkommens nicht angegeben haben.

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Tokio – Die Staatsanwaltschaft in Japan hat Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn angeklagt. Der Automanager habe jahrelang im Geschäftsbericht sein Einkommen nicht vollständig angegeben, erklärten die Strafverfolger in Tokio am Montag. Auch gegen das Unternehmen selbst erhoben sie Anklage. Ghosn, der formell noch Chef bei Renault ist, sitzt seit dem 19. November unter anderem wegen Untreueverdachts im Gefängnis.

Zunächst ging es um die Geschäftsberichte von 2010 bis 2015, in denen die Höhe von Ghosns Einkommen verschleiert worden sein soll. Die Haft soll jetzt verlängert werden, weil auch für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018 falsche Zahlen angegeben worden seien.

Ghosn soll Vorwürfe zurückgewiesen haben

Das Unternehmen erklärte, es sei zutiefst bedauerlich, dass die Integrität seiner Berichterstattung für die Börse beschädigt sei. Ghosn hat bisher über seine Anwälte keine Stellungnahme abgegeben. Japanische Medien berichteten jedoch, er habe die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Strafverfolger erklärten, Ghosn und der mitangeklagte Manager Greg Kelly seien bei den Verhören nicht unter Druck gesetzt worden. Es sei zudem nichts bekannt über Gesundheitsprobleme der Angeklagten.

Das Verfahren wurde durch interne Ermittlungen von Nissan ausgelöst. Ihm wird vorgeworfen, Firmengelder für private Zwecke ausgegeben zu haben. Der mit Renault verbundene japanische Autobauer setzte den 64-Jährigen daraufhin ab. Auch Mitsubishi entzog ihm das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden. Renault wollte Ghosn nicht entlassen, da die Finanzverfehlungen nicht erwiesen seien. (APA, 10.12.2018)