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Rania Youssef mit ihrem anstößigen Kleid.

Foto: AP/Suheil Saleh

Rania Youssef ist noch einmal davongekommen. Die Anwälte, die die ägyptische Schauspielerin vor den Kadi zerren wollten, haben ihre Anzeige wieder zurückgenommen: Zerknirscht hat sich Youssef für das teilweise durchsichtige Kleid, das sie auf dem roten Teppich des Cairo Film Festival getragen hatte, entschuldigt: Sie halte sich an die Werte und Moralvorstellungen, nach denen sie in der ägyptischen Gesellschaft erzogen wurde. So will es auch die Schauspielerkammer: Sie hat sich, als Youssef wegen Unmoral angezeigt wurde, nicht etwa hinter ihr Mitglied gestellt, sondern versprochen, dass sie in Zukunft besser aufpassen wird, dass alle "passend" angezogen sind.

Die "ägyptische Gesellschaft", die da zitiert wird, wusste lange nichts von ihrer eigenen Sensibilität. Nicht dass es nicht konservative und sehr konservative Muslime in Ägypten gibt. Aber erst in der letzten Zeit ist es normal geworden, jeden vermeintlichen Verstoß gegen das, was zur öffentlichen Moral erklärt wurde, vor Gericht zu bringen. Auffällig ist dabei, dass Islam und nationale Identität dabei eng verknüpft sind. Dieselbe Gruppe von interessierten Bürgern – meist Juristen – kümmert sich darum, dass weder die Religion noch der ägyptische Nationalstolz, verkörpert durch Präsident Abdelfattah al-Sisi, beleidigt wird. Dabei hilft ihnen, dass in Ägypten im "öffentlichen Interesse" Verfahren gegen Personen angestrengt werden können, die dieses vermeintlich verletzen.

Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisieren – wobei sie durchaus auch untereinander in Konkurrenz stehen und sich nicht immer freundlich übereinander äußern. Die "New York Times" zitiert etwa einen Juristen, der sich auf die Verfolgung Homosexueller spezialisiert hat, mit der Bewertung "Angeber" für den eifrigsten unter allen, Samir Sabry, der auch im Fall Rania Youssef eine Rolle gespielt hat. Sabry hat nach eigener Aussage in den letzten Jahrzehnten an die 3.000 Klagen auf den Weg gebracht. Zum Glück gehen nicht alle durch, aber wenn einen einer dieser selbsternannten Moralapostel einmal im Visier hat, dann ist das wie ein Damoklesschwert, das sich jederzeit senken kann. Mit bis zu fünf Jahren Gefängnis etwa hätte Rania Youssef rechnen müssen, wäre sie wegen "Anstiftung zur Unmoral" verurteilt worden.

Die scharfzüngige Marionette

Ins Visier der Wächter der Moral und damit auch des Staates geriet 2016 sogar "Abla Fahita", eine Marionette, die der populären Figur einer scharfzüngigen Witwe nachempfunden ist. 2013 geriet sie in den Verdacht, eine britische Agentin zu sein und codierte Nachrichten der Muslimbrüder abzusetzen, drei Jahre später fühlte sich Samir Sabry von ihrer expliziten Sprache, in der auch sexuelle Anspielungen vorkommen, beleidigt und klagte die Produzenten.

Eine Berufsgruppe, die es momentan besonders schwer hat, sind die Bauchtänzerinnen – die ja oft genug noch dazu nichtägyptischer Herkunft sind. Da kommt dann noch der Verdacht einer Verschwörung von außen dazu, die die ägyptische Gesellschaft verderben soll.

Ebenso nicht erwünscht ist alles, was Ägypten schlecht dastehen lässt. Weil die Popsängerin Sherine Abdel-Wahab im Zusammenhang mit dem Song "Hast du aus dem Nil getrunken" in einem Konzert gescherzt hatte, sie würde das selbst lieber nicht tun, weil sie ja keine Bilharzia bekommen wolle, wurde sie 2017 wegen "Herabwürdigung unseres lieben Ägypten" angezeigt. Auch sie entschuldigte sich wortreich, die Entschuldigung wurde aber in diesem Fall nicht angenommen. Der Libanesin Mona Mazbouh wiederum wurde zum Verhängnis, dass sie ein Video postete, in dem sie sich bitter über in Ägypten erlittene sexuelle Belästigung beschwerte. Sie wurde bei ihrer Ausreise auf dem Flughafen Kairo verhaftet und später wegen Beleidigung der Ägypter zu einem Jahr Haft verurteilt (sie kam gegen eine Strafzahlung frei).

Der Fall Nasr Hamid Abu Zeid

Ganz neu ist das Phänomen nicht, nimmt aber in letzter Zeit wieder Fahrt auf. Es ist typisch für einen Staat mit muslimischer Bevölkerung, der selbst repressiv gegen Islamisten vorgeht, dass er sich und seinen Bürgern und Bürgerinnen beweisen muss, die islamischen Werte hochzuhalten.

Besonders krasse Fälle waren die zahlreichen Scheidungsklagen, die – nota bene von außen, gegen verheiratete Paare – in den 1990er-Jahren eingebracht wurden. Das berühmteste Beispiel war der (2010 verstorbene) Koranwissenschafter Nasr Hamid Abu Zeid. Er hatte sprachwissenschaftliche Studien zum Koran angestellt – alleine das ein gefährliches Unterfangen – und hatte sich in seinen Büchern kritisch mit dem Diskurs der Islamisten auseinandersetzt. Seine Gegner versuchten ihn als "Apostaten", als vom Islam Abgefallenen, anzuklagen, das ist jedoch in Ägypten kein strafrechtlicher Bestand.

Also wählten die Juristen einen anderen Weg: Im "Interesse einer muslimischen Gesellschaft" beantragten sie die Scheidung von Abu Zeids Ehe mit seiner Frau Ibtihal Younis. Abu Zeid sei kein Muslim mehr – wie seine Schriften beweisen würden –, und deshalb sei die Muslimin Younis von ihm zu scheiden. Dem zugrunde liegt das Hisba-Prinzip: Der "Herrscher", also in dem Fall der Staat, hat im Namen der Allgemeinheit dafür zu sorgen, dass das (islamisch) Gute passiert und das (islamisch) Schlechte bekämpft wird. Über diese abenteuerliche Konstruktion lachten damals viele – bis 1995 ein Gericht den Klägern recht gab. Die Ehe wurde geschieden – und Nasr Abu Zeid war auf einem Umweg doch noch zum Apostaten erklärt worden. Und wie reagierten die ägyptischen Behörden? Sie räumten nicht etwa in einer Reform mit dieser rechtlichen Möglichkeit auf, sondern reglementierten das Hisba-Verfahren – und verankerten es damit erst recht. (Gudrun Harrer, 13.12.2018)