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In Kalifornien suchte Taylor Swifts Management mit Gesichtserkennung nach Stalkern.

Foto: AP

Popstar Talyor Swift hat nicht nur nette Fans. Künstler wie sie sehen sich auch mit Menschen konfrontiert, deren Sympathien weit über das normale Maß hinausgehen und obsessive Züge annehmen. Zum Schutz vor diesen greift ihr Konzertmanagement nun offenbar zu drastischen Mitteln und lässt Konzertbesucher heimlich mit Gesichtserkennung überwachen.

Private Firma fahndete nach Stalkern

Auf einem Konzert in Kalifornien im vergangenen Mai war etwas ein solches System im Einsatz, berichtet der Rolling Stone. Auf dem Konzertgelände hat sich ein Kiosk befunden, auf dessen Bildschirm Highlights aus den Proben von Swift zeigten. Wer darauf blickte, wurde ungefragt von einer Kamera erfasst.

Die Daten wurden vom Kiosk an einen "Kommandoposten" einer privaten Sicherheitsfirma in Nashville geschickt. Dort erfolgte ein Abgleich mit einer Datenbank aus bekannten Stalkern. In den USA ist das nicht illegal. Ein Konzert ist eine Privatveranstaltung, die Veranstalter dürfen recht umfangreiche Überwachungsmaßnahmen einsetzen.

In Europa ist die Lage etwas komplizierter. Setzen Behörden Gesichtserkennung zur "Gefahrenabwehr" ein, so muss dies zur Wahrung eines besonders schützenswerten Rechtsguts erfolgen. Private Unternehmen müssen seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai eine klare Zustimmung der Betroffenen einholen. Dementsprechend blendete Facebook bereits im April einen eigenen Dialog ein, um diese einzuholen.

Umstrittene Technologie

Behörden experimentieren jedenfalls zunehmend mit der Technologie. Allerdings gibt es Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Erkennung von Gesichtern innerhalb großer Menschenmengen. Beim letzten Finale der UEFA Champions League im walisischen Cardiff hatte die Polizei ebenfalls Gesichtserkennung am Start, um bekannte gewaltbereite Fans zu erkennen.

Fast 2.500 Personen wurden von der Software als Verdächtige markiert, doch nur 173 davon konnten tatsächlich in einschlägigen Datenbanken gefunden werden – eine Fehlerquote von 92 Prozent. Ein Ergebnis, das Datenschützer beunruhigt, auch wenn es auf Basis der Gesichtserkennung keine Festnahmen gab. Dazu kommen bekannte technische Probleme. Beispielsweise sollen solche Systeme notorisch schlecht darin sein, Menschen mit dunkler Hautfarbe zu identifizieren.

Dennoch arbeiten Firmen wie Ticketmaster an einer Zukunft, an der ein Gesichtsscan künftig Ausweiskontrollen für personalisierte Tickets obsolet machen könnte. Die Firma hat heuer in Blink Identity investiert, ein Start-up, dass Menschen binnen einer halben Sekunde erkennen können soll, selbst wenn sie nicht gerade in die Kamera schauen. (gpi, 13.12.2018)