Wien – Die Idee des mobilen TAN-Systems, das beim Onlinebanking zum Einsatz kommt, wurde für die Erfinder zum Albtraum. Mittlerweile nutzt zwar fast jedes Finanzhaus dieses System, für das Patent zahlen wollen sie aber nicht. Die oberösterreichische Firma Teletan hat daher einen Prozessreigen hintern sich, der STANDARD hat berichtet. Nun kann Teletan auf ein weiteres Urteil blicken. Nach 16 Jahren – so lange dauert der Patentstreit bereits – konnte sich Teletan vor dem HG Wien nun gegen die RLB OÖ stellvertretend für den Raiffeisen-Verband durchsetzen. Denn Raiffeisen war die letzte heimische Bank, mit der Teletan sich nicht einigen konnte. Also zog man 2014 vor Gericht.

Das TAN-System für Onlinebanking hat der Erfinderfirma Teletan vor allem eines gebracht: eine Serie an Rechtsstreitigkeiten.
Foto: imago

Das Gericht hat der RLB OÖ nun aufgetragen, die Verwendung des Elba-Onlinebankings in der derzeitigen Form zu unterlassen. Damit die hunderttausenden Kunden der RLB OÖ das Verfahren trotzdem weiterverwenden können, einigten sich die beiden Parteien nun. Über die Höhe der erzielten Einigung wurde aber Stillschweigen vereinbart.

Verfahren in Deutschland

Die parallel zur Auseinandersetzung in Österreich bestehenden Verfahren in Deutschland gehen allerdings weiter – vor dem Gericht in Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof geht Teletan gegen die Sparda-Bank West vor.

Im Jänner 2017 stellte das Landesgericht in Düsseldorf fest, dass die Bank das Patent von Teletan verletzt und forderte sie auf, Zahlung zu leisten. Die Bank berief, brachte ein Gutachten ein. Auch dieses Verfahren läuft daher noch. Selbst der Versuch der Sparda-Bank, auf zivilgerichtlicher Ebene eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent durchzusetzen, scheiterte. Seither darf die Bank das TAN-System nicht mehr verwenden. Die Berufung läuft. Selbst wenn Teletan alle Verfahren gewinnt, ist es für das Unternehmen zu spät. Weil man nie Geld mit dem Patent verdiente, ist vom Traum aus 2002 nur noch ein Mitarbeiter geblieben. Mitbegründer Bruno Steiner will bis zuletzt kämpfen. (bpf, 13.12.2018)