Das Kartellgericht in Wien hat gegen den US-amerikanischen Elektronikgroßhändler Ingram Micro eine Geldbuße von rund 289.000 Euro verhängt. Der Händler hatte zwischen 2012 und 2017 verbotenerweise die Preise für Smartphone, Tablets und andere mobile Endgeräte mit dem Einzelhandel abgestimmt, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mitteilte.

Die Wettbewerbshüter der BWB waren der Österreich-Tochter des weltgrößten IT-Großhändlers im Vorjahr nach Ermittlungen im Elektronikhandel auf die Schliche gekommen und beantragten bei Gericht eine Strafe wegen der "fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot". Die Ingram Micro GmbH habe durch "vertikale Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise" den Wettbewerb beschränkt. Laut der Presseaussendung der BWB stellte das Unternehmen den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss des Gerichts vom 6. November 2018 ist demnach rechtskräftig.

Marktführer

Ingram Micro ist eine Tochter des chinesischen Mischkonzerns HNA und gilt als Marktführer im weltweiten Elektronikgroßhandel. In den USA kommt jedes dritte Mobilgerät durch Ingram Micro in den Verkauf. Der globale Umsatz beträgt laut Eigenangaben 42 Mrd. Dollar (37 Mrd. Euro). Die Österreich-Niederlassung setzte laut "Wirtschafts-Compass" 2017 rund 523 Mio. Euro um und schrieb einen Vorsteuergewinn von 5,2 Mio. Euro.

Die Kartellstrafe von 289.000 Euro hat Ingram Micro im Jahresabschluss 2017 bereits rückgestellt. Man habe im Verfahren den Verdacht weitgehend entkräften und ein Einvernehmen mit der Behörde herstellen können, heißt es in der im Firmenbuch hinterlegten Bilanz. (APA, 14.12. 2018)