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Foto: Reuters/Bader

Der Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Juristen Max Schrems und dem sozialen Netzwerk Facebook geht in eine neue Runde. Dieses Mal ist wieder Österreich der Schauplatz der Auseinandersetzung, genauer gesagt das Landesgericht Wien. Dort wollte Schrems eigentlich eine Art "Sammelklage" initiieren, was jedoch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt wurde. Nun kann Schrems eine "Musterklage" führen.

DSGVO

Seither hat sich viel getan, so ist etwa Ende Mai die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Facebook versucht nun laut Schrems, mit der DSGVO zu argumentieren. Die Verarbeitung der Nutzerdaten durch Facebook sei Teil eines "Vertrags", heißt es. Schrems bezeichnet das als "Hütchenspielertrick", mit dem die DSGVO umgangen werden soll.

Zuständigkeit

Außerdem sagt Facebook, dass eine Klage durch die DSGVO gar nicht mehr möglich wäre, sondern sich Nutzer zuerst an die Aufsichtsbehörde in Irland wenden sollten – wo Schrems schon vor Jahren Prozesse initiiert hatte. Auch das bestreitet Schrems. Die Richterin am Landesgericht Wien muss nun erneut die Zuständigkeit klären, was gegebenenfalls einen weiteren Instanzenlauf verursachen könnte. (red, 16.12.2018)