FACC verklagt zwei ehemalige Vorstände auf zehn Millionen Euro Schadenersatz.

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Ried im Innkreis – Der Zivilprozess nach einem Betrug am börsennotierten oberösterreichischen Flugzeugkomponentenherstellers FACC mit Hauptsitz in Ried im Innkreis im dortigen Landesgericht ist am Montag vertagt worden. Das Unternehmen hatte zwei ehemalige Vorstände auf 10 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Die Fortsetzung der Verhandlung für April und Mai geplant.

Der Grund für den Streit vor Gericht ist ein Betrugsfall aus dem Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst. FACC wirft der damaligen Finanzchefin und dem Firmenchef – beide wurden danach abberufen – vor, sie hätten kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen.

Verschiedene Verfahrensstränge

Das gesamte Verfahren hat verschiedene Stränge: Die FACC GmbH klagt den früheren Firmenchef, der seinerseits gegen seine vor dem Ende seines bis 2019 laufenden Vertrages erfolgte Abberufung geklagt hat, auf 10 Mio. Euro. Die FACC AG wiederum klagt ihn vorerst auf 10.000 Euro, als Ersatz für Kosten, die bei der Aufarbeitung der Affäre angefallen sind. Die Klage gegen die Finanzchefin hat der Richter in der Verhandlung am Montag abgewiesen. Ungewiss ist, ob eine neuerliche erhoben wird. Die Klage der FACC AG gegen den früheren Firmenchef hat er an das zuständige Handelsgericht Wien überwiesen.

Die in Ried begonnene Verhandlung um die Klage der GmbH wird nun an 5 Tagen im April und weiteren Tagen im Mai fortgesetzt. Kläger und Beklagter haben zusammen rund 40 Zeugen beantragt. Darunter befinden sich derzeitige und frühere Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Mitarbeiter der FACC. Nicht alle sind in Oberösterreich wohnhaft. Deshalb lädt das Gericht Personen auch aus London, Frankfurt, Wien, den USA und China – Mehrheitseigentümer der FACC ist ein staatliches chinesisches Unternehmen. Zu ihrer Befragung werden teilweise Dolmetscher für Mandarin und Englisch erforderlich sein. (APA, 17.12.2018)