Salzburg führt eine Auskunftspflicht für Buchungsplattformen wie Airbnb ein. Sie haften genauso wie der Anbieter für die korrekte Abführung der Abgaben.

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Salzburg – Das Land Salzburg prescht mit einem restriktiven Kurs gegen die Vermietung auf Onlineplattformen vor und verschärft das Nächtigungsabgabengesetz. Wer seine Wohnung auf Airbnb vermieten möchte, muss sich künftig bei der Gemeinde registrieren. Ansonsten drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Eine Registrierungsnummer erhält man nur, wenn es zulässig ist, diese Wohnung nach dem Raumordnungsgesetz zu vermieten. Die Baubehörde soll das per Bescheid prüfen. Ist eine Vermietung zulässig, muss die Ortstaxe abgeführt werden. Diese Registrierungsnummer muss auf dem Vermietungsangebot sichtbar sein. Wer keine Registrierungsnummer hat und dennoch eine Wohnung anbietet, macht sich bereits strafbar. "Wir haben einen Strafrahmen, der wehtut. Bei Vergehen gegen die Ortstaxe gibt es Strafen von bis zu 8.000 Euro, bei Vergehen gegen das Raumordnungsgesetz sind es maximal 25.000 Euro Strafe", sagt Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

Anbieter und Plattform haften

Neben der Registrierungspflicht für die Unterkunftanbieter führt Salzburg auch eine Auskunftspflicht für die Vermittlungsplattform ein. "Entscheidend ist, dass Anbieter und Plattform für die korrekte Abführung der Abgabe haften", erläutert Tourismussprecher Hans Scharfetter (ÖVP).

"Dem Salzburger Wohnungsmarkt wird substanziell Wohnraum entzogen", sagt VP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer. Mehr als 1.000 Wohnungen seien durch die Onlinevermietung vom Markt gekommen. Alleine in der Stadt Salzburg würden 700 Wohnungen auf den Buchungsplattformen angeboten werden. "Mit dem neuen Gesetz wollen wir Rechtssicherheit schaffen und diese Fehlentwicklung aufhalten", sagt Mayer. Die eigene Wohnung, an der der Hauptwohnsitz gemeldet ist, könne weiterhin vermietet werden. Aber Immobilien zu kaufen, nur um sie auf Airbnb zu vermieten – dem will Salzburg einen Riegel vorschieben.

Nicht mit Airbnb abgesprochen

Mit der Buchungsplattform sei der Gesetzesentwurf nicht abgesprochen. "Wir werden Airbnb nicht fragen, was wir ins Raumordnungs- oder Nächtigungsabgabengesetz hineinschreiben", betont Mayer. Der Konzern könne im Rahmen der Begutachtung Vorschläge einbringen. "Wir sehen nicht ein, warum sich internationale Konzerne nicht an geltendes Recht halten sollen", sagt Mayer.

Das neue Nächtigungsabgabegesetz sei mit den Koalitionspartnern Grüne und Neos ausverhandelt, heißt es von der ÖVP. Mitte Jänner gehe es in Begutachtung, Mitte des kommenden Jahres soll es in Kraft treten.

Anreize für Langzeitvermietung

Die Regierungspartner sprechen von einem wichtigen Schritt. "Mittelfristig müssen wir allerdings auch Anreize schaffen, dass jene Wohnungen, die derzeit touristisch vermietet werden, wieder auf den regulären Wohnungsmarkt kommen", sagt die grüne Klubobfrau und Bürgermeisterkandidatin Martina Berthold. "Airbnb wird auf jenes Maß zurückgefahren, was es eigentlich ist: eine tageweise Vermietung der eigenen vier Wände und kein Eldorado, wo man im rechtsfreien Raum agieren kann", betont Baustadtrat und Neos-Bürgermeisterkandidat Lukas Rößlhuber. Es sei ein erster Schritt in Richtung Waffengleichheit von Hotels und Airbnb-Vermietern. (Stefanie Ruep, 18.12.2018)