Feldkirch – Fast zehn Jahre lang spielte er mit der Polizei Katz und Maus, bis er im September 2017 in Deutschland gefasst wurde. Bei Überfällen auf Banken und Postämter erbeutete er rund 190.000 Euro. Nach getaner Tat schickte er der Polizei hämische Postkarten. "Postkartenräuber" nannten ihn lokale Medien.

Am Dienstag musste sich der 55-jährige Tiroler, früher Techniker und Pistenretter, wegen 14 Raubüberfällen und schwerer Nötigung vor dem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch verantworten. Die Enttäuschung stand jenen, die sich einen smarten Romanhelden erwartet hatten, ins Gesicht geschrieben. "Was, so schaut der aus?" – Vor Gericht stand am Dienstag kein Hero, sondern ein unscheinbarer Mann.

Jener Mann, der als Postkartenräuber bekannt wurde, weil er der Polizei seine nächsten Überfälle mit einer Postkarte ankündigte, wurde rund ein Jahr nach seiner Festnahme zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
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Was ihn dazu getrieben hatte, 14-mal in Vorarlberg und Deutschland Menschen in Postämtern und Banken zu überfallen, konnte er nicht wirklich erklären: Es sei halt beim ersten Mal so einfach gegangen, deshalb habe er es immer wieder gemacht. "Kein Held, ein ganz gewöhnlicher Verbrecher," kratzte Staatsanwältin Konstanze Manhart am Image des Medienhelden.

Dreimal blieb es beim Versuch, ein Raub wurde vom Schöffensenat als schwerer beurteilt, da er nicht wie bei anderen Überfällen eine Spielzeugpistole, sondern ein Messer, das als Waffe gilt, dazu einsetzte, seine Opfer zu bedrohen. Für die Karten an die Polizei gibt es eine wenig romanhafte Erklärung – er wollte den Verdacht nach Vorarlberg lenken.

Überfälle aus Zufall

Einen Plan habe er nicht gehabt, alles dem Zufall überlassen, sagt der Angeklagte. Richterin Sabrina Tagwercher nimmt ihm das nicht ab. Man gehe nicht zufällig vermummt und mit Spielzeugpistole in eine Bank. Tagwercher vermisst beim geständigen Angeklagten die Reue. Ob er sich nie überlegt habe, welche Angst, welche langwierigen Folgen durch das Trauma er mit seinen Überfällen ausgelöst habe, will sie vom Angeklagten wissen. Nein, das habe er nicht, antwortet der Mann. Einige der Opfer sind bis heute in Behandlung. Das tue ihm leid, sagt der Mann schließlich.

Verfahrenshelfer Bernhard Graf versucht, Verständnis für den Angeklagten zu generieren. Er habe mit der alten, dementen Mutter gelebt, kaum Sozialkontakte und keinen Job mehr gehabt. Zudem leide er an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Vollkommene Zurechnungsfähigkeit hätten die Gutachten ergeben, es waren sich Staatsanwältin und Richterin jedoch einig. Zwölf Jahre Gefängnis lautet das Urteil und Schadenersatz von mehr als 200.000 Euro für die 28 Privatbeteiligten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Jutta Berger, 19.12.2018)