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Die AfD-Fraktion im Bundestag ließ Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen – und blitzte ab.

Foto: Reuters/John Thys

Berlin/Karlsruhe – Keine andere Partei hat von der Kritik an der Asylpolitik der deutschen Kanzlerin Angela Merkel so profitiert wie die AfD. Nun jedoch hat die "Alternative" einen Rückschlag erlitten. Sie scheiterte am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Klage gegen Merkels Politik.

Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen. Damals hatte die Kanzlerin entschieden, die Grenzen zwischen Österreich und Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen.

Doch das Gericht erklärte, die Abgeordneten hätten "nicht hinreichend dargelegt", dass Entscheidungen der Regierung "sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten" – die AfD war damals nicht einmal im Bundestag vertreten.

Noch immer kein Vize

Auch im Bundestag läuft es nicht nach den Vorstellungen der AfD. Ein Jahr nach der Konstituierung des Parlaments ist immer noch niemand aus ihren Reihen zum Stellvertreter von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gewählt worden. Vor einem Jahr verweigerten die Abgeordneten die Wahl von Albrecht Glaser, weil er dem Islam das Grundrecht auf Religionsfreiheit absprechen will. Nun fiel eine weitere Kandidatin – die vergleichsweise gemäßigte Mariana Harder-Kühnel – durch, der Posten bleibt weiterhin unbesetzt.

In Berlin weigert sich eine Waldorfschule, das Kind eines AfD-Abgeordneten aufzunehmen. Die Schule teilt mit, sie könne das Kind nicht "mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit" unterrichten. (bau, 18.12.2018)