Wien – Der Einsatz von Detektiven – konkret deren Bezahlung durch die Meinl Bank – hat Julius Meinl V., Ex-Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl sowie einem weiteren Exvorstandsmitglied eine Anklage wegen Untreue eingetragen. Das gab die Staatsanwaltschaft (StA) Wien am Dienstag bekannt. Es gehe um 883.500,07 Euro und Zahlungen zwischen April 2009 und August 2010. Die Rechnungen der Detektivagentur seien bei einer Betriebsprüfung aufgefallen, die StA hat ab 2015 ermittelt.

Dem Vernehmen nach waren sechs Personenschützer im Einsatz, die auch das Gut Meinls in Pöllau in der Steiermark bewachten. Die StA argumentiert, die Leistungen seien von Meinl persönlich in Auftrag gegeben worden und hätten nichts mit den Aktivitäten der Bank zu tun gehabt.

Julius Meinl V. ist Aufsichtsratschef der Privatbank, Weinzierl sitzt ebenfalls im Kontrollgremium. Beschuldigt sind beide auch in den Ermittlungen zur Causa Meinl European Land (MEL); für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Bank: Personenschutz sei üblich

Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch erheben – und sie wehren sich nach Kräften. Die Meinl Bank schrieb in einer Aussendung, Personenschutz für wichtige Mitarbeiter sei weltweit üblich – das sei "eine gezielte Maßnahme der StA gegen eine Einzelperson aus klar antisemitischen Motiven". Das Vorgehen der StA gegen Meinl mit Billigung der Oberbehörde belege, "dass auch der österreichische Justizapparat nicht von rechtsstaatlichen Prinzipien, sondern von massiv antisemitischen Tendenzen gelenkt wird". Meinl sei als Commissioner for Combatting Antisemitism des World Jewish Congress tätig, also zur Bekämpfung von Antisemitismus. Die StA weist das als unrichtig zurück, man entscheide auf Basis von Ermittlungsergebnissen und Fakten, so die Sprecherin.

Zudem argumentiert die Bank, sie habe die Kosten für den "erweiterten Personenschutz" ihres Aufsichtsratschefs zwar übernommen, letztlich aber nicht getragen. Das Geld sei ihr vom Aktionär (der niederländischen Belegging-Maatschappij Far East) ersetzt worden. Der habe den Personenschutz wegen "konkreter Gefährdungslage" genehmigt.

Weinzierl kündigt seinen Einspruch gegen die Anklage an, er ortet "einen Verzweiflungsakt eines irregeleiteten Justizsystems, das nicht aufgeben kann", wie er dem STANDARD sagte. Der Personenschutz sei "kein Privatvergnügen" Meinls gewesen, sei der doch durch Maßnahmen der Republik (die Verhaftung im April 2009) in die Gefährdungslage geraten. Als er 100 Millionen Euro Kaution in zwei Tagen aufgestellt habe, "konnten Leute schon auf Ideen kommen", glaubt Weinzierl. Und was sagt er zu seiner Anklage? "Ich fühle mich verarscht." (gra, 19.12.2018)