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18 Personen mit türkischem Pass bekommen auch ihren österreichischen zurück.

Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke

Wien – Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in der Causa Doppelstaatsbürger wird die Stadt Wien 18 bereits rechtskräftig ausgebürgerte Personen wieder einbürgern. Das erfuhr der STANDARD im Gespräch mit dem Leiter der zuständigen Magistratsabteilung 35, Werner Sedlak.

Insgesamt sind in den vergangenen Monaten 34 Personen auf Basis der von der FPÖ verteilten Namensliste ausgebürgert worden. Die übrigen 16 Betroffenen werden ihren österreichischen Pass nicht zurückerhalten. In diesen Fällen behält der Bescheid, mit dem der Verlust der Staatsbürgerschaft festgestellt wurde, seine Rechtskraft, weil das Magistrat hier nicht nur auf Basis der Namensliste, sondern auch aufgrund weiterer Beweise zu dem Schluss gekommen ist, dass die türkische Staatsbürgerschaft nachträglich wieder angenommen wurde. Die Betroffenen haben die österreichische Staatsangehörigkeit somit verloren.

Meiste Verfahren werden eingestellt

Was die tausenden noch offenen Verfahren betrifft, werde man "den allergrößten Teil einstellen", sagt Sedlak. Da die Türkei keine Daten aus den Personenstandsregistern herausgibt, könne man niemandem nachweisen, dass er oder sie inzwischen Türke geworden ist. Da die allermeisten Betroffenen angeben, selbst ebenfalls keinen Registerauszug von den türkischen Behörden zu erhalten, fehlt es also an Sachbeweisen – und somit an einer Grundlage, um die Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Die MA 35 war in den vergangenen Monaten mit der Abarbeitung der Namenslisten schwer belastet. Wie berichtet, mussten 20 zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden, um sich den tausenden Verdachtsfällen zu widmen. Auf die Frage, ob er vom Spruch des VfGH überrascht sei, sagt Sedlak: "Überraschend war in diesen Verfahren vieles" – zumal es noch nie vorgekommen sei, dass man aufgrund einer Liste plötzlich tausende Prüfverfahren einleiten müsse.

grafik: fatih aydogdu

Anders als in Wien ist es in manchen Bundesländern noch unklar, ob rechtskräftig ausgebürgerte Personen wieder den österreichischen Pass erhalten. Der oberösterreichische Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) hat bereits betont, dass man nach dem VfGH-Spruch keine Auswirkung auf bereits entschiedene Fälle sehe. In Niederösterreich sagt der zuständige Behördenleiter Peter Anerinhof auf STANDARD-Anfrage, dass jeder Fall "eine Einzelfallprüfung" erfordere. Auf die Frage, ob rechtskräftig entschiedene Fälle neu aufgerollt werden, geht er nicht ein. In der Steiermark sagt Behördenchefin Waltraud Bauer-Dorner, es gebe drei rechtskräftige Verlustentscheidungen, die man derzeit ebenfalls neu prüfe. Wie in Wien geht man auch in der Steiermark davon aus, dass nach dem VfGH-Spruch nun der Großteil der Verfahren eingestellt werden wird.

Bescheide rückgängig gemacht

In Wien will man indes auch eine Lösung für jene Fälle finden, wo bereits ein Bescheid über den Verlust der Staatsbürgerschaft ergangen ist, dieser aber wegen einer laufenden Beschwerdefrist noch nicht Rechtskraft erlangt hat. Man werde diese Bescheide widerrufen, heißt es bei der MA 35. Sollten die Betroffenen sich bereits via Bescheidbeschwerde ans Landesverwaltungsgericht gewendet haben, muss das Gericht entscheiden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Verwaltungsgerichte nach der Entscheidung des VfGH ebenfalls deutlich mehr Fälle einstellen als zuvor.

"Fehlentwicklung gestoppt"

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk stützt im STANDARD-Gespräch die Vorgangsweise, rechtskräftige Verlustentscheidungen rückgängig zu machen. Er widerspricht damit dem Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer, der im Ö1-"Mittagsjournal" am Dienstag gesagt hatte, dass bereits rechtskräftige Fälle de facto Pech gehabt hätten. Funk sieht in den Ausbürgerungen der vergangenen Monate "eine Fehlentwicklung", deren Folgen für die Betroffenen man nun abwenden müsse. Der VfGH habe klar festgestellt, dass es sich bei den Ausbürgerungen, die sich allein auf die umstrittene Namensliste stützten, um Willkür handle. "Diese Entwicklung in die falsche Richtung hat der Gerichtshof gestoppt." (Maria Sterkl, 19.12.2018)

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