Die Minister Horst Seehofer, Hubertus Heil und Peter Altmaier (von links) verkündeten das neue deutsche Einwanderungsgesetz.

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Sie haben es doch noch geschafft. Sichtlich erleichtert traten am Mittwoch die Minister Horst Seehofer (CSU/Inneres), Hubertus Heil (SPD/Arbeit) und Peter Altmaier (CDU/Wirtschaft) vor die Presse, um den Entwurf für Deutschlands erstes Einwanderungsgesetz zu präsentieren.

"Es war eine Gedulds- und Nervenprobe", räumte Seehofer ein. Doch die Regierung hatte versprochen, den Entwurf noch in diesem Jahr vorzulegen. Denn die Wirtschaft verlangt händeringend nach mehr Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland. Innerhalb der EU genießen sie bereits die volle Freizügigkeit. In Deutschland sind 1,2 Millionen Stellen unbesetzt, in vielen Regionen herrscht Vollbeschäftigung.

Keine Sozialleistungen

Wirtschaftsminister Altmaier rechnet damit, dass ab 2020 das Wachstum um 0,5 bis ein Prozent höher ausfallen werde, wenn keine offenen Stellen mehr unbesetzt bleiben. Ab 2020 soll auch Arbeitnehmern aus den sogenannten Drittstaaten der Zuzug nach Deutschland erleichtert werden. Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne konkretes Jobangebot kommen dürfen. Für Akademiker gibt es diese Möglichkeit bereits. Der Bezug von Sozialleistungen in dieser Zeit wird ausgeschlossen.

Wer unter 25 Jahre alt ist, darf auch zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz für sechs oder neun Monate kommen. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und dass der Lebensunterhalt ohne staatliche Mittel gesichert ist.

Er sei zwar sehr dafür, zunächst einmal in Deutschland lebende Personen zu qualifizieren, sagt Seehofer. Aber: "Die Potenziale aus Deutschland und Europa werden nicht reichen."

Kein "Spurwechsel" mehr

Nicht mehr verwendet wird jener Begriff, der in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt hat: "Spurwechsel". Gemeint ist damit, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber geduldet und nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden, in Deutschland arbeiten können sollen. Hier gab es viel Widerstand aus der Union. Sie befürchtet, dass jene, die als Fachkraft scheitern, künftig einfach einen Asylantrag stellen, also die Spur wechseln.

Die neuen Regeln sind nun unter dem Schlagwort "Beschäftigungsduldung" in einem eigenen Gesetzesentwurf zusammengefasst. Diese Duldung soll für 30 Monate gelten, und zwar für abgelehnte Asylbewerber, die seit mindestens 18 Monaten sozialabgabenpflichtig, für mindestens 35 Stunden pro Woche beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind. Arbeitsminister Heil erklärt die Regelung so: "Im Kern geht es darum, dass wir nicht die Falschen abschieben." (Birgit Baumann aus Berlin, 19.12.2018)