Brüssel/Luxemburg – Der EuGH hat am Mittwoch Österreich wegen der Einhebung einer Mehrwertsteuer auf Lizenzgebühren für Kunstwerke verurteilt. Die EU-Kommission hatte Österreich in dieser Causa (C-51/18) verklagt.

Nach österreichischem Recht unterliegen die an Künstler oder sonstige Anspruchsberechtigte gezahlten Lizenzgebühren für die Weiterveräußerung des Originals eines Kunstwerks derzeit der Mehrwertsteuer. Dies verstößt nach Ansicht der Kommission gegen EU-Recht, nach dem die Mehrwertsteuer nur für Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird, die "gegen Entgelt", also gegen Bezahlung, bereitgestellt werden.

Dem schloss sich nun der EuGH an. Die Republik Österreich habe dadurch gegen die Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, weil sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks zustehende Vergütung aufgrund des Folgerechts der Mehrwertsteuer unterwirft. (APA, 19.12.2018)