Frankfurt am Main – Ein früherer Wachmann des NS-Vernichtungslagers Lublin-Majdanek muss sich nicht vor Gericht verantworten. Der 97-Jährige sei aufgrund seines Gesundheitszustands dauerhaft nicht verhandlungsfähig, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Die Anklage wurde deshalb nicht zugelassen. Der Mann soll von August 1943 bis Jänner 1944 Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns im Lager Lublin-Majdanek gewesen sein.

17.000 Tote binnen weniger Stunden

Konkret wird ihm vorgeworfen, als Wachposten an Massenerschießungen im Rahmen der Aktion "Erntefest" beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden am 3. November 1943 binnen weniger Stunden mindestens 17.000 jüdische Gefangene in Lublin-Majdanek getötet. Laut Anklage soll der damals 22-Jährige mit der Sicherung des Lagers und der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen sein.

Wie allen anderen SS-Angehörigen habe er um die "Grausamkeit der organisierten Massentötungen" gewusst. Ihm soll auch bekannt gewesen sein, "dass die ihrem Schicksal arg- und wehrlos gegenüberstehenden Menschen aus rassischen menschenverachtenden Motiven getötet wurden".

Der Entscheidung der Schwurgerichtskammer ging eine umfassende medizinische Untersuchung des Beschuldigten durch einen ärztlichen Sachverständigen voraus. Danach ist der 97-Jährige aufgrund seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung "dauerhaft nicht in der Lage", einer Hauptverhandlung zu folgen. Zudem bestehe "durch die gesamte Prozesssituation eine erhebliche Gefahr für dessen Leib und Leben", erklärte das Gericht.

Entscheidung nicht rechtskräftig

Das Landgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Aufklärung schwerer Straftaten und die Feststellung der Schuld des Täters sowie seine Bestrafung elementare Aufgaben eines Rechtsstaates seien. Die verfassungsrechtliche Pflicht zu einer wirksamen Rechtspflege stoße jedoch dann an Grenzen, wenn Grundrechte des Beschuldigten in erheblichem Maße beeinträchtigt werden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Nebenklage können dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Zuletzt wurde ein NS-Prozess gegen einen früheren KZ-Wachmann vor dem Landgericht Münster wegen Verhandlungsunfähigkeit des 95-jährigen Angeklagten ausgesetzt. Wegen des hohen Alters der Angeklagten werden solche Prozesse immer schwieriger. (red, APA, 20.12.2018)