Bayer hat ein Problem weniger: Die Klage von Felicitas Rohrer wurde abgewiesen. Mit der Verhütungsspirale Essure und Glyphosat warten auf den Konzern aber größere Probleme.

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Waldshut Tiengen – In einer seit siebeneinhalb Jahren dauernden juristischen Streit um die Verhütungspille "Yasminelle" hat der Bayer-Konzern einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen wies die Klage einer Frau gegen den Konzern ab.

Die gesundheitlichen Probleme der heute 34-jährigen Felicitas Rohrer seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Gericht am Donnerstag. Nach der Einnahme habe die damalige Tierärztin aus dem Ortenaukreis im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Weil der Hersteller ihrer Meinung nach nicht ausreichend über das Thrombose-Risiko informierte, hat sie Bayer 2011 auf mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Im Zuge des Verfahrens hatte das Gericht einen Gutachter zu dem Fall bestellt. Dieser sollte erläutern, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Einnahme der Pille und der Lungenembolie gab. Die lebensgefährliche Krankheit der Frau sei mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Einnahme der Pille zurückzuführen, sagte der Mediziner. Andere Ursachen seien zwar unwahrscheinlich, könnten jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Daher habe Felicitas Rohrer keinen Anspruch auf Schmerzengeld. Zudem müsse sie einen Großteil der Kosten des Prozesses tragen, so das Urteil.

Außergerichtliche Einigung scheiterte

Mitte Oktober hatte das Gericht die Klägerin dazu aufgerufen, sich außergerichtlich zu einigen. Dieser Aufforderung sei jedoch keiner der Beteiligten gefolgt, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek.

Um auf die Gefahren durch hormonelle Verhütung aufmerksam zu machen, hat die heute 34-Jährige mit drei anderen Frauen die Initiative "Risiko Pille" ins Leben gerufen. Einem sogenannten "Rote-Hand-Brief" aus den Jahr 2014 zufolge, sei die Gefahr gering, durch hormonelle Verhütung eine Thrombose zu entwickeln. (red, APA, dpa, 21.12.2018)