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Qualcomm darf ein Verkaufsverbot für das iPhone 7, iPhone 7 Plus iPhone 8, iPhone 8 Plus und iPhone X erzwingen.

Foto: Reuters/Lam

München – Im weltweit geführten Patentstreit mit Apple kann Chiphersteller Qualcomm ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhones in Deutschland erzwingen. Das Landgericht München urteilte am Donnerstag, Qualcomm habe die Möglichkeit, den Verkauf von iPhones der Modellreihen 7 Plus, 7, 8, 8 Plus und X zu stoppen und bereits verkaufte Geräte zurückrufen zu lassen. Grund sei, dass ein bestimmtes elektrisches Bauteil in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletze.

Voraussetzung eines Verkaufsverbots sei, dass Qualcomm als Sicherheit 668 Millionen Euro für jeweils einzelne Bestandteile des Urteils hinterlege, sagte Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung. Es stehe Qualcomm frei, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Eine Qualcomm-Sprecherin wollte sich zum Vorgehen des Konzerns zunächst nicht äußern.

Nicht rechtskräftig

Derartige Sicherheitsleistungen sind für den Fall vorgesehen, dass ein Beteiligter nach einem Etappensieg den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann seinerseits Schadenersatz zahlen muss. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann von beiden Parteien beim Oberlandesgericht angefochten werden, wie der Richter sagte.

In ihrem Urteil entschied die Kammer auch, dass Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen müsse. Wie viel, müsse aber in einem separaten Prozess geklärt werden. Offen ist in dem Münchner Gerichtsverfahren auch noch eine Reihe weiterer Patentklagen von Qualcomm gegen Apple. Dazu werde sich das Gericht Ende Januar äußern, kündigte der Richter an. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um einen Chip zur Stromversorgung für elektrische Verstärker.

Beide Konzerne überziehen sich seit Jahren weltweit in mehreren Ländern mit Klagen. Während Qualcomm dem iPhone-Hersteller die Verletzung von Patenten vorwirft, beschuldigt Apple den Chiphersteller, seine Marktmacht zu missbrauchen. (APA/Reuters, 20.12.2018)