Die Pläne von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) stoßen auch bei der Datenschutzbehörde auf Kritik

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Die Datenschutzbehörde hat in einer parlamentarischen Stellungnahme Kritik an dem Gesetzesentwurf zur neuen Regelung der Sozialhilfe geübt. Sie bemängelt, dass die Ermächtigungen zur Erhebung und zur Verarbeitung "sämtlicher Daten" zur Aufrechterhaltung der Sozialhilfe "zu pauschal und zu unspezifisch" formuliert seien. Diese Kritik gilt sowohl für das "Sozialhilfe-Gesetz" als auch für das "Sozialhilfe-Statistikgesetz". So sollen viermal pro Jahr die Länder die erhobenen Statistiken zur Sozialhilfe an den Bund übermitteln, um die Vollziehung des Gesetzes zu prüfen. Die neuen Gesetze geben eine Grundsatzgesetzgebung für die Länder vor.

Die schwarz-grüne Tiroler Landeskoalition hat bereits angekündigt, ihr eigenes Modell trotz der von der Bundesregierung aufgesetzten neuen, einheitlichen Regelung möglichst zu erhalten. Der Gesetzesentwurf enthalte eine "Reihe von Spielräumen", sagte Grünen-Klubchef Gebi Mair am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem ÖVP-Pendant Jakob Wolf.

"Arierparagraf"

Über die künftig einzuhebenden Datensätze gab es in den vergangenen Wochen eine erbitterte politische Debatte. So soll etwa der Migrationshintergrund von Mindestsicherungsbeziehern abgefragt werden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Der Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) verglich dies mit dem "Arierparagrafen der Nationalsozialisten", wofür wiederum die FPÖ seinen Rücktritt forderte.

Für die Juristin Angelika Adensamer von der Datenschutzorganisation epicenter.works ist schon der Name eines "Sozialhilfe-Statistikgesetzes" irreführend. "Es ist viel mehr als eine Statistik", sagt Adensamer. "Denn diese Daten können auch zur Vollziehung des Sozialhilferechts genutzt werde, sollen also anscheinend doch auch zur Prüfung von Ansprüchen verwendet werden." Manche der geplanten Datenerhebungen gehen zu weit, sagen die Datenschützer. "Deutschkenntnisse müsste man ohnehin im Einzelfall prüfen, da bringt die Erhebung des Migrationshintergrunds keine abschließenden Erkenntnisse". (red)