Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, ist vor einem ecuadorianischen Gericht mit einer Klage gegen die Bedingungen seiner Unterbringung im Londoner Botschafts-Asyl gescheitert. Das Berufungsgericht in Pichincha wies die Klage mit dem Argument zurück, dass keine Verstöße gegen Assanges Rechte erkennbar seien, sagte dessen Anwalt Carlos Poveda am Freitag der AFP in Quito.

Rechtsmittel ausgeschöpft

Assange lebt seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London, um einer Auslieferung zu entgehen. "Wir haben verloren", sagte der Anwalt. Damit seien die Rechtsmittel in dem Berufungsverfahren für seinen Mandanten ausgeschöpft. Das Gericht habe die Unzulässigkeit der Klage festgestellt.

Assange hatte mit der Klage erreichen wollen, dass sich seine Unterbringung im Londoner Botschafts-Asyl verbessert. Die seit Mai 2017 in Ecuador amtierende Regierung sieht seinen Aufenthalt in der Botschaft zunehmend kritisch und versucht seit einigen Monaten, ihn zum Gehen zu bewegen. Unter anderem durfte er monatelang keinen Besuch empfangen, telefonieren oder das Internet benutzen.

"Totale Isolation"

Erst am Donnerstag hatten zwei deutsche Bundestagsabgeordnete der Linken den Australier in der Botschaft besucht. Der 47-Jährige habe nach Monaten der "totalen Isolation" auf dem Botschaftsgelände "geschwächt", aber "mental stark" gewirkt, sagte die Abgeordnete Heike Hänsel nach dem Besuch zur Nachrichtenagentur AFP. In dem einstündigen Gespräch habe er auf den permanenten Druck verwiesen, bei minimalen Verstößen gegen das strikte Protokoll seinen Asylstatus verlieren zu können.

Der Australier war 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Assange befürchtete, dass ihn Schweden weiter an die USA ausliefern könnte – wo ihm möglicherweise wegen brisanter Enthüllungen die Todesstrafe droht. Die Internet-Plattform Wikileaks hatte 2010 Hunderttausende geheime Dokumente aus der Kommunikation von US-Botschaften veröffentlicht, darunter über das Vorgehen der US-Streitkräfte im Irak und in Afghanistan.

Britischer Haftbefehl

Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den schwedischen Fall im Mai 2017 Jahr ad acta. Doch besteht nach wie vor ein britischer Haftbefehl, weil Assange 2010 gegen Auflagen der Justiz verstoßen haben soll. (APA, AFP, 22.12.2018)