Wieder ist ein negativer Asylbescheid aufgetaucht, der durch seine Argumentation irritiert.

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Graz/Wien – Das Bundesasylamt hat erneut mit einer Begründung in einem negativen Asylbescheid aufhorchen lassen. Wie die NGO Asyl in Not am Sonntag kritisierte, habe das Amt eine Familie aus Afghanistan "verhöhnt". Im Bescheid werde etwa die behauptete Vergewaltigung der Tochter als unglaubwürdig dargestellt, mit der Begründung, der Behörde sei "nicht bekannt, dass Frauen in Afghanistan lediglich Hosen tragen".

Laut Asyl in Not kam die betroffene Familie im Jahr 2015 nach Österreich und ist seitdem in Betreuung der NGO. Die Familie soll laut eigenen Angaben von den Taliban überfallen und gefoltert worden sein, die Töchter vergewaltigt. Der Familienvater sei durch das erlittene Trauma mittlerweile erblindet, gelähmt und stumm, so Asyl in Not in einer Aussendung. Eine Tochter ist laut der NGO an Schizophrenie erkrankt und habe bereits versucht, sich das Leben zu nehmen.

Vorbereitung rechtlicher Schritte

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe den Asylantrag (in erster Instanz) abgewiesen. Die NGO bekrittelt vor allem die Begründung des Amtes, dieses stelle eine "Verhöhnung" der Betroffenen dar.

Dass die betroffene Frau erklärt habe, sie habe auf Anweisung der Taliban ihre Hose herunterziehen müssen, nahm man im BFA als Anlass, die behaupteten Vorkommnisse in Zweifel zu ziehen. "Es ist vorerst der Behörde nicht bekannt, dass Frauen in Afghanistan lediglich Hosen tragen", heißt es laut Asyl in Not in dem Bescheid. Auch wird eine behauptete Ohnmacht der Frau während der angeblichen Vergewaltigung als Grund für die Unglaubwürdigkeit angegeben: "Ihre behauptete Ohnmacht nach einer Ohrfeige kann auch als Schutz vor weiteren detaillierten Fragen zum tatsächlichen Geschehen abgeleitet werden", so das BFA laut Angaben der NGO.

Neben des In-Zweifel-Ziehens der Vergewaltigung werde in dem Bescheid auch dem laut der NGO "einvernahmeunfähigen" Vater vorgeworfen, nicht am Verfahren mitgewirkt zu haben. Asyl in Not vermutet "absolutes Kalkül" hinter den Begründungen, "es ist offensichtlich, dass die Order, alle Bescheide negativ zu machen, von ganz oben kommen muss", heißt es in der Aussendung. Man bereite "rechtliche Schritte gegen das BFA" vor, hieß es. (APA, 23.12.2018)